Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

 

 

In der Schweiz gilt, gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz, seit 2012 eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft.

Website des Bundes zur Holzdeklarationspflicht


Geltungsbereich

 

Die Deklarationspflicht betrifft den gesamten Holzmarkt, also Inlandproduktion und Importware. Unterstellt sind ihr Rund- und Rohholz sowie Produkte aus Massivholz, zudem Leimbauhölzer (Duo-, Trio-, Kreuzbalken, Brettschichtholz). Die Deklarationspflicht gilt nicht für Verpackungen, Abfälle und Recycling-Produkte.

Folgende Zolltarifpositionen fallen seit 1.10.2010 unter die Deklarationspflicht:

– Holz, Holzkohle und Holzwaren: 4401 (ohne 4401.3000), 4402, 4403, 4404, 4406, 4407, 4409, 4414, 4416, 4418.5000, 4418.6000 (einschliesslich schichtverleimtes Vollholz wie Duo- und Triobalken, Kreuzbalken, Brettschichtholz)
– Möbel: 9401.6900 (Sitzmöbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz), 9403.3000, 9403.4000, 9403.5000, 9403.6000 (andere Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz).

Erläuterungen zum Zolltarif, Kapitel 44: Holz, Holzkohle und Holzwaren
Erläuterungen zum Zolltarif, Kapitel 94: Möbel

 

Inhalt der Deklaration

 

Inhaltlich verlangt die Deklarationspflicht, dass der Konsument beim Kauf von Holz oder Holzprodukten über die Holzart und die geografische Herkunft des Materials informiert wird. Die Deklaration muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Produktes an den Konsumenten erfolgen. Der Begriff der Herkunft bezieht sich auf das Land, wo das Holz geerntet wurde.

Art und Herkunft des Holzes können auf dem Produkt selber, unmittelbar daneben, auf seiner Verpackung, am Regal oder in einem Katalog angegeben werden. Der Handelsname hat Priorität. Die Konsumenten sollen daraus selber den wissenschaftlichen Namen des Holzes ermitteln können. Der Bund hat dafür eine öffentlich über Internet zugängliche Datenbank eingerichtet.

Referenzsystem des Bundes zur Bestimmung von Handelsnamen


Die Nachhaltigkeitslabel PEFC und FSC machen keine Aussagen über Holzart und Holzherkunft und lassen sich damit nicht zur Erfüllung der Deklarationspflicht einsetzen.
 

Verhältnis der Schweizer Deklarationspflicht zum EU-Recht

 

Die Schweizer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte ist nicht deckungsgleich mit dem Regime zum Ausschluss von Holz aus illegalen Quellen, das 2013 in der EU eingeführt worden ist (siehe separate Rubrik). Eine Angleichung der Schweizer Rechtsvorschriften an diejenigen der EU (EUTR) unter Einschluss der Deklarationspflicht erfolgt mit der per 1.1.2022 in Kraft getretenen Schweizer Holzhandelsverordnung (siehe separate Rubrik).


Hilfsmittel für Unternehmen der Schweizer Holzkette

 

Wegleitungen


Die Fachverbände der Holzkette halten für ihre Mitglieder aufeinander abgestimmte Wegleitungen zur Deklarationspflicht bereit. Sie zeigen den Unternehmen der Holzbranche klar und praxisnah auf, was sie tun müssen, um die Holz-Deklarationspflicht zu erfüllen, und welche Informationen sie von ihren Zulieferern erwarten dürfen. Auskunft geben die Fachverbände.

Adressen der Fachverbände Wald und Holz


Label Schweizer Holz


Das Label Schweizer Holz bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um die Qualitätsvorteile einheimischer Produkte im Rahmen der Deklaration positiv zu bewerben. Die Anwendung des Labels Schweizer Holz allein genügt jedoch nicht zur Erfüllung der Deklarationspflicht.

Label Schweizer Holz