Wohnbauprojekte scheitern (zu) oft an Einsprachen

Rechtsmittel gehören gemäss den Befragten klar zu den grossen Bremsklötzen im Wohnungsbau. Knapp 90% der Befragten sehen Einsprachen und Rekurse als grosse oder mittlere Hürden für die Bereitstellung von Wohnraum. Der Wohnungsbau leidet aber nicht nur an Einsprachen und Rekursen, sondern auch an überfrachteten Planungsprozessen. Kritisch beurteilt wird zudem die mangelnde Planungssicherheit: 71% der Befragten warnen vor den Folgen personeller Wechsel in den Ämtern, 68% vor amtlichen Auflagen, die erst nach der Baueingabe konkretisiert werden.
Grafik Studie Zimraum/Stratcraft, Rechtsmittelsysteme im öffentlichen Baurecht
Im Rahmen der Studie wurden rund 440 Personen aus den Bereichen Bauherrschaft, Entwicklung, Architektur sowie Juristinnen und Juristen aus Anwaltskanzleien, der Verwaltung, Hochschulen und Gerichten befragt. Einsprachen sind für 60% von ihnen und Rekurse für 61% eine grosse Hürde für die Realisierung von Wohnbauprojekten. Raumplanerische Vorgaben sehen 37% der Befragten als grosse Barriere an.
Am meisten Sorgen bereiten den Befragten missbräuchliche Einsprachen und Rekurse. Sie dienen dazu, Bauprojekte zu blockieren oder zu verzögern oder gar die Bauherrschaft zu nötigen oder zu erpressen. Laut der externen Studie besteht ein breiter Konsens unter den befragten Fachleuten, dass die Planungs- und Bewilligungsprozesse rascher und effizienter durchgeführt werden können und besser vor missbräuchlichen oder opportunistischen Einsprachen und Rekursen geschützt werden müssen. Es sei heute zu leicht, Wohnbauprojekte über Rechtsmittel zu verhindern oder zu verzögern.
Die externen Studienautoren empfehlen verschiedene Massnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden, um die Planungs- und Bewilligungsprozesse zu beschleunigen. Eine Möglichkeit wäre, den Kreis der Rechtsmittelberechtigten zu begrenzen. Legitimiert wären nicht mehr alle, die in einem bestimmten Umfeld zum Projekt wohnen, sondern nur noch, wer direkt und besonders betroffen wäre. Zudem sollen die zulässigen Rügen auf konkrete, individuelle Interessen beschränkt bleiben. Ausserdem sollen die Beschwerden im Baurecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Link Rechtsmittelsysteme im öffentlichen Baurecht. Schlussbericht Befragung vom 1.7.2025