Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Welche Rechte für Biker im Solothurner Wald?

Das Solothurner Waldgesetz soll erneuert werden. Umstritten ist dabei in der Öffentlichkeit vor allem ein Thema: Soll das Fahrradfahren im Solothurner Wald eingeschränkt werden? Die Bikerszene wehrte sich vehement gegen eine entsprechende Regelung in der Vorlage. Nun zeigt sich: Ihre Breitseite hat Wirkung.

‹Die sichtbare Erosion und Freilegung des Bodens von Wegen sind primär ein Problem der Ästhetik und des Unterhalts. Das soll aber nicht heissen, dass das ästhetische Empfinden anderer Nutzer vernachlässigt werden kann. Gerade dieses Empfinden hat Einfluss auf die gegenseitige Akzeptanz unter den verschiedenen Nutzergruppen.› (Zitat Stellungnahme der IG MTB SO zur Totalrevision des WaGSO)
Impression vom Zürichberg, Mai 2025.
Bild Michael Meuter, Zürich

 

Das bestehende Waldgesetz des Kantons Solothurn stammt aus dem Jahr 1995. Es wurde wiederholt in einzelnen Teilbereichen angepasst; die letzten Änderungen sind 2014 in Kraft getreten. Aspekte wie der Schutz vor Naturereignissen sind nur ungenügend oder – etwa bei Förderungsmassnahmen – wenig effizient geregelt. Um das Förderungssystem in der Waldwirtschaft zu vereinfachen und seine Wirkung zu erhöhen, soll mit der Revision das Instrument der kantonalen Programmvereinbarung eingeführt werden.

Seit der letzten Erneuerung hat sich aber auch gezeigt, dass gewisse Themenbereiche wie Freizeit und Erholung kaum abgedeckt sind. Der Wald ist heute jedoch einer der beliebtesten Räume der Bevölkerung für Freizeitaktivitäten – und das hat durchaus auch Schattenseiten. Pflanzen können beschädigt, Tiere gestört werden, der Waldboden kann erodieren oder sich verdichten. Deshalb sollte es im Waldgesetz neu Präzisierungen zur Regelung der Zugänglichkeit sowie insbesondere eine Regelung zum Umgang mit dem Fahrradverkehr im Wald geben.


Solothurner Biker wehren sich

Konkret wäre gemäss der Vorlage zur Revision des Waldgesetzes, die im letzten Spätsommer in Vernehmlassung ging, das Mountainbiken abseits von befestigten Waldstrassen untersagt worden. Dagegen stand die Solothurner Bikerszene auf: Die IG MTB SO, die kantonale Interessengemeinschaft für das Mountainbiken, wehrte sich mit einer Petition gegen die geplante Gesetzesänderung. Sie fand über 12000 Unterzeichner und wurde im letzten Spätherbst bei der Verwaltung deponiert.

Die Petitionäre fassten ihre Position wie folgt zusammen: ‹Solange nicht eindeutig belegt werden kann, dass das Mountainbiken ein Problem ist, ist es keines. Dann wird das Mountainbiken lediglich zu einem Problem gemacht. Wer behauptet, das Mountainbiken im Wald sei problematisch, tut dies heute ohne belastbare Beweise.› Ein ‹generelles Fahrverbot für Mountainbikende› sei nicht legitim, weil keine Beweise für höhere Störreize durch das Mountainbiken als durch andere Waldnutzungen existierten.


Regierungsrat krebst zurück

Der Solothurner Regierungsrat hat mittlerweile von den Ergebnissen der Vernehmlassung des Waldgesetzes Kenntnis genommen, wozu 73 Stellungnahmen eingegangen sind. Weite Teile der Vorlage mit teilweise bedeutenden Änderungen, wie der Umgang mit Naturereignissen, die Anpassungen im Beitragswesen sowie Vorkehrungen zum Klimawandel waren unbestritten. In vielen Fällen stand jedoch der vorgesehene Umgang mit dem Fahrradverkehr im Wald im Fokus der Eingaben. Negative Stimmen überwogen dabei.

Gemäss Mitteilung der Staatskanzlei soll nun nach dem Willen des Regierungsrats der Fahrradverkehr im Solothurner Wald grundsätzlich auf allen existierenden Wegen möglich sein. Der Regierungsrat hat das zuständige Departement beauftragt, die Vorlage dahingehend anzupassen. Das Inkrafttreten ist vorbehältlich eines Referendums im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen. Der Vorstand der IG MTB Kanton Solothurn zeigt sich in der Folge ‹verhalten optimistisch›.

Der Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn BWSO hatte in der Vernehmlassung eine Regelung für den Fahrradverkehr begrüsst. Allerdings mit einer abweichenden Formulierung, derzufolge Biken abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen untersagt wäre, die für den Fahrradverkehr nicht gesperrt sind – und insbesondere auf dem natürlichen Waldboden. Man darf gespannt sein, wie die Formulierung im neuen Solothurner Waldgesetz am Ende lautet.


Links so.ch | bwso.ch (PDF, 5.2 MB) | mtb-so.ch (PDF, 219 KB) | Positionspapier ‹Biken im Wald› von WaldSchweiz (PDF, 8 MB)