Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Weiterbetrieb der Baustellen schweizweit sichern›

Der Bundesrat will ab dem 27. April das öffentliche Leben schrittweise wieder hochfahren. Um Planungssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen, gab er gestern nachmittag den Fahrplan bis Anfang Juni bekannt. bauenschweiz moniert indessen das Fehlen klarer Aussagen zum Bauwesen.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Die Öffnung soll in drei Etappen ablaufen, begleitet durch Schutzkonzepte. Diese, so der Bundesrat, könnten ‹je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten›. Eine Generalanweisung für die gesamte Wirtschaft gebe es nicht, sagte Bundesrat Alain Berset an der gestrigen Pressekonferenz. Die Grundregeln – Handhygiene und Abstandhalten – blieben aber auf jeden Fall zentral.


Gelenkte Rückkehr zu so etwas wie Normalität

In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Geöffnet werden in diesem ersten Schritt unter anderem Bau- und Gartenfachmärkte. Ab dem 27. April werden überdies auch die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben.

In einem zweiten Schub sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wieder den Betrieb aufnehmen, und das Versammlungsverbot soll gelockert werden.

Die Details zu diesem dritten Handlungsabschnitt will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Schritte hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, will er in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden. Und: Der Kanton Tessin wird aufgrund der sanitarischen Situation ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis zum 26. April zu verlängern.


Und was gilt für die Bauwirtschaft?

Der Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft bauenschweiz zeigt sich irritiert darüber, dass der Bundesrat gestern keine konkreten Aussagen zur Bauwirtschaft machte. Diese erwarte ein klares Signal, dass Baustellen unter Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Regionen weiterhin betrieben und die Vorgaben schrittweise gelockert werden könnten. Zudem sollten der Bund und die Kantone als wichtige Auftraggeber ihre Planungsprojekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht sistieren.

Die Bauwirtschaft, so bauenschweiz, habe in den vergangenen Wochen die Schutzmassnahmen für Mitarbeitende rasch umgesetzt. Baustellen sollten aufgrund dessen nach dem 26. April unter Einhaltung der Schutzmassnahmen in allen Regionen weiterhin betrieben und die Vorgaben schrittweise gelockert werden können, fordert der Verband. Mit einem Anteil von 10% am Bruttosozialprodukt sei nun ‹ein sachtes Öffnen der Arbeiten› systemrelevant.

bauenschweiz ruft die gesamte Bauwirtschaft, namentlich die Verantwortlichen für die Baustellen, die Bauherren und Bauherrenvertreter, aber auch alle Unternehmer und Subunternehmer, erneut auf, die Baustellen gemäss Vorgaben des Bundesrates weiterzubetreiben und ihre Mitarbeitenden zu den Hygiene- und Abstandvorschriften zu instruieren.


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