Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Wallis: Neues Baugesetz ab 2018 in Kraft

Die neue Walliser Baugesetzgebung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Ab diesem Termin werden alle Bauentscheide unter Anwendung der neuen Gesetzgebung gefällt, auch wenn das Baugesuch noch im Verlauf des Jahres 2017 eingereicht wurde.

Die Totalrevision des Gesetzes und der Verordnung sowie des Beitrittsgesetzes zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB hat das Walliser Parlament in der Dezembersession 2016 verabschiedet.

 

Die Revision soll die Ziele der Raumplanung verwirklichen, insbesondere die Vorgabe einer qualitätsvollen Verdichtung. Zudem werden die materiellen Vorschriften zu Abständen, Höhen, Geschossen und Bauziffern angepasst.

 

Kantonale Baukommission gestärkt

 

Die neue Gesetzgebung präzisiert die Kompetenzen der kantonalen Baukommission (KBK), insbesondere wenn es Interessenkonflikte bei kommunalen Projekten gibt. Sie erteilt der KBK die Entscheidbefugnis für Projekte in der Maiensässzone.

 

Die KBK wird künftig die Dossiers in ihrer Zuständigkeit von Anfang an betreuen, das heisst ab deren Eingabe und öffentlichen Planauflage. Die Gemeinden behalten ihre Kompetenzen innerhalb der Bauzonen und verfügen künftig über einen grösseren Handlungsspielraum in der Festlegung materieller Vorschriften.

 


Link www.vs.ch