Lignum Holzwirtschaft Schweiz

WaldSchweiz macht sich in Bern für Biomasseanlagen stark

Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI), Präsident von WaldSchweiz, hat letzte Woche gleichzeitig mit Nationalrat Jürg Grossen (GLP/BE) eine Motion eingereicht mit dem Ziel, Biomasseanlagen in der Schweiz langfristig zu erhalten und auszubauen. Ihr Hauptargument: Biomasseanlagen ermöglichen die Nutzung von Holz minderer Qualität und sind wichtig für die Klimapolitik.

Das Heizsystem der neuen Heizzentrale Eschenbach im Kanton Luzern (Lignum Journal online vom 8.5.2020) wird mit Hackschnitzeln aus der Umgebung betrieben.
Bild EVB Eschenbach

 

‹Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen›: So lautet der Titel des Vorstosses, den die beiden Parlamentarier am 3. Juni zeitgleich eingereicht haben. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten beziehungsweise Massnahmen zu ergreifen, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können.

‹Biomasseanlagen erbringen wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen: Sie produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz, sie leisten einen Beitrag zur Eliminierung der Winterstromlücke und reduzieren Treibhausgasemissionen›, schreiben die Motionäre in ihrer Begründung. Solche Anlagen hätten grosses Potential. Viel Energieholz bleibe heute ungenutzt. Darum müssten Biomasseanlagen über verschiedene Gesetzgebungen unterstützend gefördert werden.

Biomasseanlagen wiesen relativ hohe Betriebskosten aus, erklären die Motionäre. Deshalb seien im Rahmen einer Nachfolgelösung für Einspeisevergütungen für Biomasseanlagen einmalige Investitionsbeiträge keine Lösung. Würden nur diese als Förderinstrument angeboten, hätte dies für die Biomasseanlagen zur Folge, dass bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen zugebaut würden. Damit käme es in der Schweiz zu einem Rückschritt im Bereich Klimaschutz und Ausbau erneuerbarer Energien.


Link Mo Fässler/Grossen 20.3485/20.3495 ‹Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen›