Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Vorstoss in Bern für mehr Schweizer Holz in Bundesbauten

Der letztes Jahr neu gewählte Nationalrat Yvan Pahud (SVP/VD) hat am 16. April mit 43 Mitunterzeichnern in der grossen Kammer eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche über eine Anpassung des Waldgesetzes dafür sorgen will, dass mehr Schweizer Holz in Bauten des Bundes gelangt. Das Geschäft ist der zuständigen Kommission zugewiesen.

Bild Parlamentsdienste

 

Holz aus Schweizer Wäldern sei der einzige vollständig erneuerbare Baustoff, argumentiert der Initiant. Unter den aktuellen Brandschutzvorschriften und dank neusten technologischen Entwicklungen lasse es sich baulich vielfältig einsetzen und helfe als Ersatz für andere, nicht erneuerbare Materialien, den Ausstoss von Kohlendioxid zu reduzieren. Dennoch werde es noch immer zu wenig eingesetzt, obwohl genügend Rohstoff vorhanden sei. Das beginne bereits im Schweizer Wald, der stark unternutzt sei.

Um dem abzuhelfen, will die Initiative den Spielraum im öffentlichen Beschaffungswesen nutzen, um die Verwendung von Schweizer oder sogar lokalem Holz zu verlangen. Die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen erlaubten es Bund, Kantonen oder Gemeinden als Waldbesitzern, die Verwendung ihres eigenen Holzes vorzuschreiben oder es über eine von der öffentlichen Hand kontrollierte regionale Vereinigung zu erwerben und somit Holz zu verlangen, das mit dem Label Schweizer Holz zertifiziert sei.


Vorschlag zur Anpassung des Waldgesetzes

Dies soll nach Vorstellung des Initianten durch eine Änderung der Artikel 34a und 34b im Schweizer Waldgesetz verankert werden. Da der Text des Vorstosses erst französisch vorliegt, wird der vorgeschlagene Wortlaut im folgenden in dieser Sprache zitiert. Konkret soll in Artikel 34a neu stehen: ‹La Confédération encourage la vente et la valorisation du bois, de bois indigène, produit selon les principes du développement durable, en particulier en soutenant des projets innovants.›

Mit Blick auf Bauten und Anlagen des Bundes soll es in Artikel 34b Absatz 1 zudem neu heissen: ‹La Confédération encourage, dans la mesure où elle s'y prête, l'utilisation du bois, du bois indigène, produit selon les principes du développement durable, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation de ses propres bâtiments ou installations, sous réserve des règles sur les marchés publics.› Und in Absatz 2: ‹Lors de l'acquisition de produits en bois, le recours au bois indigène doit être privilégié. La Confédération tient compte d'une gestion forestière durable et proche de la nature ainsi que du but de réduction des émissions de gaz à effet de serre.›


Link 24.421 PaIv ‹Valoriser et utiliser du bois Suisse dans les bâtiments de la Confédération›