Durch Effizienzsteigerungen bei der Fertigung und Skaleneffekte durch die Massenproduktion von Solarmodulen sind die Preise für Photovoltaikanlagen deutlich stärker gesunken als bei der Einführung der KEV Anfang 2009 angenommen. Diese Preisvorteile will der Bund bei der Festlegung der Einspeisevergütung berücksichtigt wissen, da die Anlagenbetreiber sonst zu hohe Renditen erzielen würden.
Bereits per 1. Januar 2010 hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Vergütungssätze für Solarstrom um 18% reduziert. Die Marktpreise für Photovoltaikmodule sind in diesem Jahr jedoch weiter gefallen. Durch die nun beschlossene erneute Reduktion um durchschnittlich 18% sinken die ungedeckten Kosten für Solarstrom – die Mehrkosten, die über dem generellen Strom-Marktpreis liegen – unter 50 Rappen pro Kilowattstunde.
Gemäss Energiegesetz steigt damit der maximale Anteil der Photovoltaik am KEV-Fördertopf (‹Deckel›) von bisher 5% auf 10%, so dass anstelle der bisherigen Zubauleistung von bisher total ca. 30 Megawatt (MW) ab 2011 jährlich Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt 50–70 MW freigegeben werden können. Dadurch soll die Warteliste der angemeldeten Projekte bis 2013 vollständig abgebaut werden.
Unternehmen und Verbände der schweizerischen Solarbranche sind vom UVEK zur verabschiedeten Absenkung angehört worden und begrüssen sie, da der Solarstrom dadurch einen grösseren Anteil der KEV-Mittel erhält und somit mehr Anlagen von der Einspeisevergütung profitieren können.
2009 trug Solarstrom erst einen Anteil von 0,078% zur gesamten inländischen Stromproduktion bei. Derzeit speisen im Rahmen der KEV 1600 Photovoltaikanlagen Solarstrom ins Netz ein. Weitere 56 Anlagen haben einen positiven Bescheid und sind in Planung oder im Bau; 7033 Anlagenprojekte sind auf der Warteliste.
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