Trinkwasser-Leistungen des Waldes valorisieren
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Rund die Hälfte der Grundwasserschutzzonen der Schweiz befindet sich im Wald. Das Wurzelwerk und der Humus im Waldboden halten Schadstoffe wie Nitrate effektiv zurück – aufgrund der Umweltgesetzgebung sind im Wald Dünger, Gülle oder Kompost verboten. Liegt ein Waldstück in einer Grundwasserschutzzone, sind die Vorschriften für die Waldbewirtschaftung noch strenger. So ist das Bewässern von Holzpoltern oder das Betanken von Fahrzeugen und Maschinen eingeschränkt, auch Eigentumsbeschränkungen sind möglich.
Für die Waldeigentümer bedeutet dies Mehraufwände und Mindererträge, die sich durch den Holzverkauf nicht immer decken lassen. Zudem wird die Wasserreinigungsleistung des Waldes oft nicht abgegolten. WaldSchweiz motiviert die Waldbesitzer mit dem neuen Merkblatt ‹Wald und Trinkwasser›, gemeinsam mit den Trinkwasserversorgern Lösungen zu suchen – in Form einer Partnerschaft zur Kostenteilung. Diese kann die gemeinsame Planung waldbaulicher Massnahmen beinhalten oder eine Basisentschädigung pro Kubikmeter Trinkwasser festlegen. Der Verband der Waldeigentümer bietet dafür Musterverträge an.
Links waldschweiz.ch