Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Thurgau will Wald und Velo versöhnen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Ende Mai das Mountainbike-Konzept sowie die damit verbundene Änderung des Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Für Biker soll sukzessive ein attraktives Angebot entstehen, jedoch unter Abstimmung auf die Bedürfnisse aller Interessengruppen. Die Vernehmlassung dauert bis 26. September.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Auch im Kanton Thurgau ist die Mountainbike-Community eine Grösse, mit der im Wald zu rechnen ist. Die zunehmende Beliebtheit des Sports hat in jüngerer Zeit vermehrt zu Konflikten mit verschiedenen anderen Anspruchsgruppen wie auch mit Waldbesitzern geführt. Deshalb hat der Regierungsrat den Auftrag erteilt, unter Einbezug aller Interessengruppen ein umfassendes Mountainbike-Konzept zu erarbeiten. Ziel ist die Schaffung eines naturverträglichen und legalen Angebots für Biker, um damit das illegale Befahren des Waldes zu unterbinden.

Das Angebot für Mountainbiker soll indessen nicht zulasten der übrigen Waldnutzer oder des Natur- und Artenschutzes gehen. Im Konzept wird ein Zielbild dargestellt, das durch die kantonalen Fachämter vorgeprüft wurde. Dabei sollen primär bereits bestehende Trails, die Vereinbarkeit mit Flora und Fauna sowie anderen Nutzungsgruppen erlauben und für Biker attraktiv sind, legalisiert werden. Diese Trails können über bestehende Waldstrassen oder befestigte Waldwege zu Routen miteinander verbunden werden.

Wer abseits davon im Wald velofährt, muss in Zukunft angemessen sanktioniert werden können. Aus diesem Grund wird der Erlass des Mountainbike-Konzepts mit einer neuen Strafbestimmung im Waldgesetz verknüpft. Nebst der wesentlich geänderten Ausgangslage ist die neue Strafbestimmung klar, verständlich und einfach in der Handhabung. Strafbarkeit ist erst gegeben, nachdem im betreffenden Gebiet das Mountainbike-Angebot realisiert ist, wenn dieses mithin tatsächlich zur Benützung zur Verfügung steht.


Links Vernehmlassungsunterlagen Mountainbike-Konzept TG | Waldgesetzrevision TG