Bild Kanton Luzern/zvg
Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit, nachdem am 1. Januar dieses Jahres das neue Waldgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Zudem sind neue Aufgaben für die Regionalen Organisationen vorgesehen. Parallel dazu wird der kantonale Forstdienst neu organisiert.
Neue Aufgaben für Regionale Organisationen
In den letzten zehn Jahren ist im Kanton Luzern ein Netz von zehn Regionalen Organisationen (RO) entstanden. Diese bewirtschaften den Wald gemeinsam unter Führung einer Fachperson und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern. Knapp 80% der Waldfläche im Kanton Luzern werden heute durch RO oder andere betriebliche Waldorganisationen bewirtschaftet. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald schafft und steuert ihre Rahmenbedingungen.
Die Teilrevision des Luzerner Waldgesetzes sieht vor, dass künftig die Betriebsförster der RO im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald auch Waldeigentümerinnen und -eigentümer beraten dürfen, die nicht Mitglied einer RO sind. Dies gilt für den Nutzwald. In Schutzwäldern oder Naturvorranggebieten bleibt die Beförsterungskompetenz weiterhin beim Kanton. Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald verbessert werden. Zudem erhofft man sich neue Mitglieder für die RO.
Reorganisation des Forstdienstes
Parallel zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes wird der kantonale Forstdienst neu organisiert. Unter anderem wird die Zahl der Forstreviere von 16 auf 12 reduziert. Zudem wird die Führungsstruktur der Abteilung Wald in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald gestrafft und integraler gestaltet. Eine Stelle eines Fachbereichs wird nicht mehr besetzt, und die Verwaltung der Waldregion Luzern zieht von der Stadt Luzern nach Sursee um.
Einen Beitrag leisten auch die nichtstaatlichen Organisationen: Die Entschädigung der privaten RO und der Korporationen für die ausgelagerten Beförsterungsaufgaben sowie die Beiträge des Kantons an Waldprojekte werden um rund 8% gekürzt. In der Summe sollen die Massnahmen zu einem Minderaufwand von jährlich CHF 0,7 Mio. führen.
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