Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Stromvorlage als gemeinsamer Nenner in den Kantonen

Auch die Kantone stehen hinter dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bern macht bei der Fotovoltaik an kantonalen Strassen vorwärts. Glarus soll der Landsgemeinde 2025 ein Klimagesetz vorlegen. Nidwalden will bis Ende Jahr seine Klimastrategie bereithaben. Solothurn unternimmt einen neuen Anlauf zur Revision seines Energiegesetzes. Uri stimmt über ein Referendum gegen die neue Energieverordnung ab. Schaffhausen will Bau- und Energiegesetz parallel zugunsten der Solarenergie entwickeln. Und: Graubündens ‹Green Deal› boomt – und braucht mehr Geld.

Die Kantone stehen hinter dem Stromgesetz. Es stelle die Weichen für eine sichere und saubere Stromversorgung und wahre gleichzeitig die Interessen von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, hält die Konferenz der Kantonsregierungen KdK fest. Angesichts der anstehenden Herausforderungen brauche es das Stromgesetz, um die Unabhängigkeit der Schweiz bei der Energieversorgung zu stärken und die Ziele in der Klimapolitik zu erreichen.
 

Im letzten Herbst hat der Kanton Bern ein Bewerbungsverfahren für die Installation von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Strasseninfrastrukturen lanciert. Nun wird es konkret: Das Zürcher Konsortium EKZ/Helion/mha will die Verkehrsflächen aller fünf kantonalen Berner Raststätten (Grauholz Nord und Süd, Münsingen Ost und West, Pieterlen) mit grossflächigen Solarcarports überdachen, die knapp 8,5 MW Solarstrom liefern werden. Das Basler Konsortium IWB/TNC wird im Berner Oberland etwa 1,8 MW an Stützmauern und Brücken gewinnen. Die Planungsarbeiten für die ersten Solaranlagen können diesen Monat starten.
 

Der Glarner Landrat hat im Februar mit hauchdünner Mehrheit eine Motion überwiesen, die ein Klimagesetz zuhanden der Landsgemeinde 2025 fordert. Der Regierungsrat hatte den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen, weil er zuerst eine Klimastrategie erarbeiten wollte. Motionär Marius Grossenbacher hatte in der Diskussion im Namen der Fraktion der Grünen/Jungen Grünen betont, dass es in der Klimapolitik bereits eine nationale Gesetzesgrundlage gebe, die mit einem kantonalen Klimagesetz präzisiert werden könne. Der Landrat solle keine wertvolle Zeit verlieren.
 

Nidwalden will noch in diesem Jahr eine Klimastrategie vorlegen. Grundlagen dafür sind der vom Nidwaldner Stimmvolk im März 2023 angenommene Verfassungsartikel zum Klimaschutz sowie das neue eidgenössische Klima- und Innovationsgesetz. Der Zeitplan sieht vor, dass die Nidwaldner Klimastrategie in der zweiten Jahreshälfte in die Vernehmlassung gegeben und bis Ende 2024 verabschiedet wird.
 

Im letzten November hat der Urner Landrat mit der kantonalen Energieverordnung beschlossen, dass fortan bei Neubauten und Sanierungen im Kanton ab 100 m2 Gebäudefläche Fotovoltaik zum Zug kommen muss. Dagegen ist das Referendum ergriffen worden. Am 1. Februar deponierte das Nein-Komitee gegen die neue Energieverordnung auf der Standeskanzlei Uri insgesamt 1543 gültige Unterschriften, dreimal mehr als im Kanton für Referenden nötig. Der Regierungsrat hat die Volksabstimmung zur Energieverordnung des Kantons Uri auf den 22. September festgesetzt.
 

Der Solothurner Regierungsrat hat Ende März die Vorlage zur Totalrevision des Energiegesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Unter Einbezug von Interessengruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft wurde dafür intensiv nach mehrheitsfähigen Lösungen gesucht. Neue Gebäude sollen zukünftig einen Teil der benötigten Elektrizität mit erneuerbarer Energie selber erzeugen. Die Regierung verzichtet aber auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Falls eine Neuinstallation oder der Ersatz einer fossilen Heizung notwendig wird, soll dies weiterhin zulässig sein, wenn der Grenzwert für den CO2-Ausstoss eingehalten wird.
 

Der Kanton Schaffhausen soll sein Baugesetz gemäss Vorschlag des Regierungsrates in dem Sinne revidieren, dass die Vorschriften im Bereich Solaranlagen gelockert werden. Ausserdem sollen die Voraussetzungen für eine ‹Zone für erneuerbare Energien› geschaffen werden. Parallel zur Baugesetzrevision soll es ein neues Energiegesetz geben, in dem sich die energierechtlichen Bestimmungen aus dem Baugesetz wiederfinden. Mit dem neuen Energiegesetz soll auch der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung vorankommen, insbesondere im Bereich Solarenergie. Das neue Energiegesetz dient deshalb auch als indirekter Gegenvorschlag zu einer 2023 eingereichten kantonalen Solarinitiative.
 

Die Bündner Regierung hat im März die Botschaft zu einem Zusatzkredit für die erste Etappe des Aktionsplans ‹Green Deal für Graubünden› verabschiedet. Beantragt werden über den genehmigten Verpflichtungskredit von CHF 67 Mio. für die Jahre 2021–2024 hinaus weitere CHF 20 Mio. für das Jahr 2025. Mit dem Zusatzkredit sollen vor allem die Mittel des kantonalen Förderprogramms für energetische Gebäudesanierungen aufgestockt werden. Die Zahl der Unterstützungsgesuche hat sich mit den höheren Förderbeiträgen des ‹Green Deal für Graubünden› ab dem Jahr 2022 praktisch verdoppelt. Der Grosse Rat wird die Botschaft voraussichtlich in der Junisession beraten.


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