Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Ständerat will Holz-Deklarationspflicht nicht kippen

Gestern Mittwoch nahm die kleine Kammer in Bern das Entlastungpaket 27 als Erstrat in Angriff. Darin finden sich auch Massnahmen, die der Bund in Eigenregie vorschlägt, um zu sparen. Dazu zählt die Abschaffung der Holz-Deklarationspflicht im Sinne des Bürokratieabbaus. Der Ständerat hält jedoch nichts davon. Er folgte in der Debatte dem Antrag von Ständerat und WaldSchweiz-Präsident Daniel Fässler, die Bestimmung im geltenden Recht beizubehalten.

Bild Parlamentsdienste

 

‹Beim Lesen der Fahne dachte ich, dass das wohl der sonderbarste Vorschlag ist, den der Bundesrat im Rahmen dieses Entlastungspaketes macht, zumal die damit verbundene Einsparung für den Bundeshaushalt mehr oder weniger irrelevant ist›, leitete Ständerat Fässler sein Votum ein. ‹Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum diese Gesetzesänderung im Entlastungspaket und nicht im regulären Verfahren vorgeschlagen wird.›

In der Folge stellte Fässler den Werdegang der Deklarationspflicht noch einmal im Zeitraffer dar: In der Schweiz wurde 2010 auf Verordnungsebene eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte eingeführt. 2018 wollte der Bundesrat diese Pflicht im Rahmen einer Revision des Umweltschutzgesetzes bereits abschaffen, doch er machte damals die Rechnung ohne das Parlament. Dieses nahm den Ball auf und schrieb 2019 die Holzdeklarationspflicht explizit ins Umweltschutzgesetz.


‹Bitte über einen politischen Vorstoss, aber nicht so›

‹Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 versucht der Bundesrat nun quasi en passant, den vor sechs Jahren gegen seinen Willen gefassten Beschluss des Parlamentes wieder aufzuheben. Das kann so nicht gehen›, sagte Fässler. ‹Das Entlastungspaket dient dazu, die Bundesfinanzen ab 2027 im Gleichgewicht zu halten. Wenn Grossverteiler die Pflicht zur Holzdeklaration abschaffen wollen, sollen sie dies bitte über einen politischen Vorstoss einbringen.›

Eine Abschaffung der Holz-Deklarationspflicht bringe weder eine substantielle Einsparung, noch entspreche sie dem Willen der Holzbranche. Das Bundesamt für Umwelt habe erklärt, dass mit dem Entfallen der Pflicht eine 80%-Stelle abgebaut werden könnte, die Kosten in Höhe von rund CHF 135000.– verursache. Offenbar, so Fässler, wünsche der Schweizer Detailhandel die Abschaffung der Holzdeklarationspflicht. Die Lignum als Dachverband der Wald- und Holzwirtschaft der Schweiz habe dagegen einstimmig beschlossen, an der geltenden Regelung festzuhalten (Lignum Journal online vom 10.12.2025).


Bundesrat betont Branchen- und Konsumentennutzen

Wenn der Bundesrat das Umweltschutzgesetz ändern wolle, solle dies  auf dem ordentlichen Weg geschehen, hielt Fässler abschliessend noch einmal fest. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter zeigte sich ergebnisoffen: ‹Es ist eine gesetzliche Massnahme ohne Zahlen im Finanzplan. Sie könnten hier, ich sage es jetzt einmal so, Bürokratieabbau machen.› Die Aufhebung der Holzdeklarationspflicht könnte zum Beispiel für die Schreinereien eine gute Sache sein, weil sie von administrativen Kosten entlastet würden.

Der Verband Handel Schweiz mit seinen 34 Branchenverbänden habe die Massnahme als Teil des Pakets zum Bürokratieabbau ausdrücklich befürwortet, sagte die Bundesrätin. ‹Man geht davon aus, dass auch die Konsumentinnen und Konsumenten davon profitieren könnten›, hielt Keller-Suter fest. Es gebe Hinweise, dass Holzprodukte in der Schweiz aufgrund der Deklarationspflicht um bis zu 16% teurer seien. Am Ende fand der Antrag Fässler zur Beibehaltung der Holz-Deklarationspflicht dennoch eine klare Mehrheit.


Link Wortprotokoll SR Entlastungspaket 27, 17.12.2025