Sparen zulasten von Schweizer Holz zahlt sich nicht aus

Gebaute Nachhaltigkeit: 2400 m3 Holz aus Wäldern der Region Weinland/Winterthur stecken in den Mehr-, Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern der Minergie-Wohnsiedlung ‹Auf Bollen› in Andelfingen.
Bild Robert Schaub jun., Winterthur
Der Bundesrat erwartet in den Finanzplanjahren 2027 und 2028 Defizite, weil die Ausgaben des Bundes schneller wachsen als die Einnahmen. Mit dem Entlastungspaket 27 will die Landesregierung finanziellen Handlungsspielraum zur Bewältigung künftiger Herausforderungen zurückgewinnen.
Die Lignum bejaht angesichts der finanziellen Zukunftsaussichten des Bundes die Überprüfung von Aufgaben und Subventionen. Bei Sparmassnahmen ist neben einer solidarischen Lastenverteilung jedoch auch das Abwägen von Wirkung und Wirksamkeit zentral.
Sparen im Bereich Wald und Holz bringt nur eine relativ geringe finanzielle Entlastung, verengt aber Wege in die Zukunft, auf die unser Land angewiesen ist, wenn es seine mittel- und langfristigen Nachhaltigkeitsziele erreichen will, besonders die vom Volk bestätigten Klimaziele 2050.
Nein zum Abbau der Unterstützung von Schweizer Holz
Das nachwachsende Material Holz ist nur mit minimaler grauer Energie belastet. Überdies ist es ein natürlicher CO2-Speicher. Es eignet sich damit in ausgezeichneter Weise für klimaschonende, energieeffiziente und kreislauffähige Bauten, wie sie ein zukunftsfähiger Schweizer Gebäudepark erfordert.
Holz hat im hiesigen Baumarkt jedoch erst einen Anteil von etwa 18%, während die Ressource Schweizer Holz nicht in dem Mass genutzt wird, wie es dauerhaft nachhaltig möglich wäre. Deshalb ist die Förderung von Schweizer Holz wie auch der stofflichen Anwendung des Materials Holz mit Schwerpunkt Bau und Ausbau weiterhin notwendig.
Der vorgesehene Abbau der Holz-Förderung beim Aktionsplan Holz des Bundesamtes für Umwelt geht deshalb in die falsche Richtung. Nicht zuletzt ist auch die Mitgliedschaftspresse für den Sektor Wald und Holz von hoher Bedeutung, da sie den kontinuierlichen Wissenstransfer zu den Fachleuten sicherstellt. Die vorgesehenen Kürzungen in der Presseförderung treffen sie empfindlich.
Antrag: Zustimmung zur Anpassung Art. 34a WaG; Verzicht auf Kürzung innerhalb des Aktionsplans Holz. Von der Änderung Art. 16 Abs. 4, 6 und 7 des Postgesetzes ist abzusehen.
Nein zum Abbau der Unterstützung für einen klimafitten und produktiven Schweizer Wald
Der Klimawandel setzt dem Schweizer Wald zu. Damit er der Holzwirtschaft auch weiterhin genügend Schweizer Holz liefern kann, müssen Bäume gepflanzt werden, die im Klima von morgen bestehen. Dabei ist die Waldwirtschaft auf Unterstützung des Bundes angewiesen.
Deshalb wird mit Mittelkürzungen bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich mit Bezug zum Wald am falschen Ort gespart. Die Arbeit im Wald ist überdies gefährlich und braucht gutausgebildete Fachleute. Darum ist auch ein Abbau bei der Förderung im Bereich Bildung und Umwelt kontraproduktiv.
Doch auch der Beitrag der unzähligen Zivildienstleistenden, die sich unter Anleitung dieser Fachkräfte im Schweizer Wald engagieren, ist angesichts der angespannten betrieblichen Lage vieler Forstbetriebe unverzichtbar. Der vorgesehene Wegfall der Entschädigung an Einsatzbetriebe für Einsätze von Zivildienstpflichtigen ist deshalb falsch.
Antrag: Auf Kürzungen bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich mit Bezug zum Wald ist zu verzichten. Ebenso ist davon abzusehen, Art. 29 Abs. 1 und 2 Art. sowie 38a Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 Bst. a WaG anzupassen und Art. 39 WaG aufzuheben. Auf die Aufhebung von Art. 46 Abs. 3 Bst. c und Art. 47 ZDG ist zu verzichten.
Nein zum Abbau der Unterstützung für einen klimaverträglichen Gebäudepark
Das vom Volk in einer Abstimmung bestätigte Klima- und Innovationsgesetz darf kein Papiertiger bleiben. Wenn die Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu seiner Umsetzung wie vorgesehen wegfallen und allein Erträge aus der CO2-Abgabe die vorgesehenen Massnahmen finanzieren sollen, ist das erklärte Schweizer Netto-null-Ziel nicht zu erreichen.
Ebenso ist die vorgesehene Streichung der Mittel für das Gebäudeprogramm ein Irrweg. Denn nicht nur der Neubau, sondern auch der Gebäudebestand muss klimaverträglich werden. Dafür sorgt der klare Fokus des Gebäudeprogramms auf energetische Sanierungen.
Antrag: Auf die Anpassung von Art. 33a CO2-Gesetz und die Aufhebung von Art. 34 CO2-Gesetz ist zu verzichten.
Link Entlastungspaket 27 des Bundes