Solothurner Waldgesetz bereit zur Debatte im Kantonsrat
Im Kanton Solothurn hat die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission der Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes im September zugestimmt. Mit der Anpassung wird das über 30 Jahre alte Gesetz an Herausforderungen wie Klimawandel, Naturgefahren und veränderte Nutzungsansprüche angepasst. Das neue Waldgesetz soll unter anderem klare Regelungen für Fahrradverkehr und Reiten im Wald bringen, sieht die Einführung einer flächendeckenden statischen Waldgrenze vor, präzisiert die Bestimmungen im Bereich Naturgefahren und den Umgang mit den Folgen des Klimawandels und führt ein neues Instrument im bisherigen Förderungssystem ein. Zusätzlich beantragt die Kommission die Ergänzung, dass Waldeigentümer und Waldeigentümer nicht für Schäden an Werken haften, welche näher als 20 m am Wald stehen.
Der Kanton Aargau setzt sich dafür ein, die schädlichen Auswirkungen von invasiven Neobiota zu minimieren. Da eine flächendeckende Entfernung aller invasiven Neophyten nicht möglich ist, schlägt eine im Auftrag des Departements Bau, Verkehr und Umwelt erstellte Studie einen risikobasierten Ansatz vor. Sie bewertet 90 invasive Neophytenarten hinsichtlich ihres Schadenspotentials. Erstmals werden spezifische, priorisierte Bekämpfungsziele je nach Risiko einer Neophytenart und Waldfunktion hergeleitet sowie Handlungsempfehlungen abgegeben. Die Resultate der Studie fliessen in einen Leitfaden ein, der die Umsetzung des Neophytenmanagements im Aargauer Wald konkretisiert. Er wird unter Einbezug der Waldbesitzer sowie des Forstpersonalverbands erarbeitet und soll Waldeigentümer und Forstbetriebe bei der Planung und Durchführung von Bekämpfungsmassnahmen unterstützen.
Die Feldaufnahmen zur vierten Waldinventur im Kanton Zug sind seit diesem Sommer abgeschlossen. Die über 6000 gesammelten Stichproben werden derzeit ausgewertet – erste Resultate liegen bereits vor. Die Massnahmen zur Förderung seltener Laubbaumarten zeigen Wirkung: Die Baumartenvielfalt hat zugenommen. Zudem sind die Wälder strukturreicher geworden und bieten weiterhin hochwertigen Rohstoff für Bau und Energie. Das ‹Forum Wald und Wild› vom 3. November widmet sich den Erkenntnissen der Waldinventur. In einem einleitenden Referat unter dem Titel ‹Zukunftswald› erläutert Harald Bugmann, Professor für Waldökologie an der ETH Zürich, wie sich die Wälder in der Schweiz im Klimawandel verändern werden, mit welchen Risiken zu rechnen ist und welche Chancen sich bieten.
Die Realisierung von Waldreservaten ist Teil der Waldpolitik von Bund und Kantonen. Im Kanton Luzern gibt es heute 2668 ha davon. Dies entspricht einem Flächenanteil von knapp 7%. Bis 2030 sollen 10% der Waldfläche als Reservat geschützt werden. Das ist eine grosse Herausforderung, speziell im Luzerner Privatwald. Verschiedene Ansätze sollen nun Impulse für zusätzliche Waldreservate geben. Um die zusätzlichen notwendigen Waldreservate zu schaffen, werden die Entschädigungen seit Mitte 2025 erhöht. Davon profitieren auch die bisherigen 280 Vertragspartner von Waldreservaten, wenn sie einer vorzeitigen Verlängerung zustimmen. Weiter wird die Beratung der Waldeigentümer durch die Forstfachpersonen gestärkt. Auf der Höchflue in Dagmersellen und Reiden konnte ein neues Waldreservat geschaffen werden.
Mit drei neuen Schutzwaldprojekten in den Gemeinden Stans, Ennetmoos und Wolfenschiessen stellt der Kanton Nidwalden die Weichen für eine nachhaltige und den veränderten Klimabedingungen angepasste Waldpflege. Auf einer Fläche von rund 1730 ha werden Teile des Schutzwaldes in den drei Gemeinden in den kommenden zehn Jahren gezielt gepflegt. Diese Fläche entspricht knapp 40% des gesamten Schutzwaldes im Kanton Nidwalden. Die Projekte verfolgen das Ziel, Siedlungen, Verkehrswege und Infrastrukturen auch in Zukunft zuverlässig vor Naturgefahren wie Steinschlag, Rutschungen oder Lawinen zu schützen. Gleichzeitig tragen die Massnahmen dazu bei, den Wald klimastabiler und vielfältiger zu entwickeln. Die Projekte in den drei Gemeinden starten 2026.
Die Bewältigung der Schäden aufgrund der starken Schneefälle vom 17. April dieses Jahres im Wallis ist noch nicht geschafft. Die Schadholzmenge erreichte mehr als 140000 m3, was einer forstwirtschaftlichen Jahresproduktion entspricht. Deshalb wird ein Nachtragskredit von CHF von 22 Mio. beim Grossen Rat beantragt. Umgestürzte Bäume haben eine ganze Reihe von Seitengewässern verstopft und Ufer an der Rhone und am Genfersee verwüstet. Zu den bereits ausgeführten oder noch laufenden dringlichen Arbeiten gehören die Räumung der Flussbette, die Instandsetzung der Dämme, die Stabilisierung der Ufer und die Wiederherrichtung der Schutzbauten. Solche Interventionen sind in 78 Gemeinden an Seitengewässern sowie in 31 Gemeinden an der Rhone und am Genfersee erforderlich.
Im Mai 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau das teilrevidierte Waldgesetz verabschiedet. Die Teilrevision erforderte eine Anpassung der Verordnung zum Waldgesetz, die von Juni bis Oktober dieses Jahres in eine externe Vernehmlassung ging. Der revidierte Erlass wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat überdies entschieden, die Walddauerbeobachtung auf den Flächen im Kanton für die Periode 2025–2029 fortzusetzen. Das Programm gibt es seit 1984. Der Thurgau beteiligt sich seit 2006 mit neun Untersuchungsflächen. Unter Beobachtung stehen die Baumarten Fichte, Buche und Eiche. Auf den 190 Beobachtungsflächen mit aktuell über 12000 Bäumen werden laufend der Gesundheitszustand der Bäume und Umweltparameter erfasst.
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