Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Solidarhaftung im Baugewerbe beschlossene Sache

National- und Ständerat haben heute in der Schlussabstimmung der Session der erweiterten Solidarhaftung im Baugewerbe zugestimmt. Damit werden die Erstunternehmer im Bauhaupt- und -nebengewerbe für die gesamte Kette ihrer Subunternehmer gesetzlich solidarisch verpflichtet. Nun wollen die in der Sache unterlegenen Baumeister zumindest bei der Verordnung mitreden.

Der Baumeisterverband hat die auf das Baugewerbe beschränkte solidarische Kettenhaftung des Erstunternehmers stets abgelehnt: Die Solidarhaftung bedeute eine diametrale Abkehr vom schweizerischen Rechtsgrundsatz, wonach jede Person nur für ihr eigenes Handeln zur Verantwortung gezogen kann. Diese rechtsstaatliche Umorientierung nur einer Branche aufzuzwingen, verstosse im übrigen gegen das in der Verfassung verankerte Gleichbehandlungsgebot, argumentierte der Verband bereits früher.

 

Die Baumeister monieren nun auch, die Kettenhaftung sei gar nicht praktikabel. Weder der Bundesrat noch das Parlament hätten aufgezeigt, wie ein Erstunternehmer alle seine Unterauftragnehmer auf die Einhaltung der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen verlässlich überprüfen könne. Aus der Sicht der Praktiker seien damit bis heute elementare Fragen offen geblieben.

 

Deshalb sei es jetzt entscheidend, wie die Solidarhaftung im unternehmerischen Alltag umgesetzt werde. Es gelte, diesen ‹massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit› für die Volkswirtschaft und die Unternehmer möglichst verträglich umzusetzen. Der Schweizerische Baumeisterverband erwartet, dass er zur Ausarbeitung der Verordnung beigezogen wird.

 


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