Trotz schwierigen Arbeitsbedingungen, teilweiser Kurzarbeit und steter Ungewissheit aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie erreicht die Schreiner in diesen Tagen eine gute Nachricht: Ihre Bruttolöhne steigen per 1. Mai. Auch die Mindestlöhne werden erhöht. Davon ausgenommen sind die Mindestlöhne der Schreinerpraktiker und der Angelernten mit Weiterbildung.
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag Schreinergewerbe GAV betreffend Löhne 2020 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Lohnerhöhungen, die von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna im Herbst 2019 ausgehandelt worden sind, neu in allen Betrieben, die dem GAV unterstellt sind.
In Zahlen ausgedrückt heisst dies, dass die Schreiner-Bruttolöhne zu Anfag kommenden Monats um 1,5% angehoben werden, wobei dieser Satz je zur Hälfte generell und individuell gewährt wird. Jeder Schreiner bekommt also 0,75% mehr Lohn. Auch die anderen 0,75% muss der Arbeitgeber einsetzen, er kann aber selber entscheiden, wie er sie auf seine Mitarbeitenden verteilt.
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