Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Schlachtfeld Wald?

Vergangene Woche ritt ein Gastkommentar des Zürcher Architekten und Stadtplaners Ueli Roth unter dem Titel ‹Schlachtfeld Wald› in der ‹Neuen Zürcher Zeitung› eine heftige Attacke gegen ‹Kahlschlagmethoden› und ‹Verwahrlosung› im Wald. Eine Erwiderung von Waldwirtschaft Schweiz.

In seinem Kommentar zu einem Holzschlag am Pfannenstiel holt Ueli Roth zum Rundumschlag gegen die gesamte Waldwirtschaft aus und zeigt dabei wenig Sachkenntnis für Ökologie und Forstpraxis. Mit einer merkwürdigen, naturfremden Optik wird ein parkähnlicher Wald für die Freizeit gefordert. Aus der Sicht von Waldwirtschaft Schweiz, dem nationalen Waldeigentümer-verband, gehören einige Pauschalbehauptungen widerlegt, ohne auf die lokale Situation einzugehen.

 

Der Autor stört sich an der ‹zunehmenden Verwahrlosung› unserer Wälder, an Ästen, die liegen gelassen werden, und an ‹unordentlichen Holzstössen›. Mitnichten verwahrlost unser Wald! Tatsächlich unterliegt die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes in der Schweiz einer der weltweit strengsten Gesetzgebungen, welche unter anderem sicherstellt, dass landesweit nicht mehr Holz geschlagen wird, als nachwächst. Auch der naturnahe Waldbau ist verankert, der natürliche Kreisläufe und die Förderung von Fauna und Flora berücksichtigt. Ein wesentlicher Grund, weshalb das feine Astmaterial im Wald grossflächig zurückgelassen wird, wie es auch in einem Naturwald anfallen würde. Krumme Stämme und dicke Äste verbleiben auf sogenannten Energieholz-Poltern im Wald, bis sie zu Hackschnitzeln zum Heizen verarbeitet werden. Was dem Auge des Autors missfällt, ist ein schöner Erfolg unserer Wald- und Energiepolitik, welche beabsichtigt, die nachwachsende Ressource Holz effizient zu nutzen.

 

Der Autor spricht von ‹rechtswidrigen› und unsachgemässen ‹Kahlschlägen›. Fakt ist, dass in der Schweiz jeder Holzschlag seriös geplant und vorgängig von der Forstbehörde bewilligt werden muss. Grössere Räumungen, sogenannte Kahlschläge, sind grundsätzlich verboten, wie vom Autor richtig vermerkt. Ausnahmen können aber aufgrund besonderer waldbaulicher Massnahmen Sinn machen und sind deshalb im eidgenössischen Waldgesetz ausdrücklich vorgesehen. Sie werden in jedem Fall durch Förster oder Forstingenieure beurteilt und bewilligt. Oberste Priorität hat die Nachhaltigkeit, sowohl aus wirtschaftlicher und ökologischer als auch sozialer Sicht. Die grössten Kahlschläge in der Schweiz produziert übrigens die Natur selbst – mit Stürmen und Waldbränden, und das seit Jahrtausenden. Bei solchen Naturereignissen, ebenso wie bei Holzschlägen, entstehen immer auch wertvolle Spezialstandorte, auf die viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten angewiesen sind.

 

Herr Roth beruft sich auf das gesetzlich verankerte Betretungsrecht und die Wohlfahrtsfunktion des Waldes. Gut so. Das Gesetz beabsichtigt aber nicht, jeder Anspruchsgruppe wie Spaziergänger, Joggerinnen, Reitern, Bikerinnen usw. die gewünschten optimalen Bedingungen im Wald zu garantieren. Gerade im stadtnahen Wald wäre dies schlicht nicht möglich, weil sich viele Bedürfnisse sogar widersprechen. Und wer würde diese Leistungen bezahlen? Das freie Betretungsrecht wird von niemandem in Frage gestellt. Trotzdem hat jeder Wald einen Eigentümer. Ungeachtet, ob es sich dabei um Privatpersonen, Bürgergemeinden oder die öffentliche Hand handelt, ist dieses Eigentum mit Rechten und Pflichten verbunden. Aufgeräumte Holzschläge, sauber aufgeschichtete Äste, hindernisfreies Querwaldspazieren oder der Beitrag an die ‹seelische Gesundheit des Menschen›, wie vom Autor gefordert, gehören allerdings nicht explizit dazu. Trotzdem beweisen die Forstbetriebe und Waldeigentümer tagein und tagaus, dass sie den Schweizer Wald umsichtig und nachhaltig pflegen – zum Nutzen von uns allen. Willkommen im Wald!

 


Link Gastkommentar ‹Schlachtfeld Wald› in der NZZ vom 6. Mai 2014