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Revision des CO2-Gesetzes wohl im Sommer im Nationalrat

Wie geht es weiter mit dem neuen, längst verspäteten Schweizer CO2-Gesetz für die Zeit nach 2020? In der Frühjahrssession stand das Geschäft zwar auf der Traktandenliste der Räte, der Parlamentsbetrieb wurde aber von der Corona-Pandemie überrollt. Jetzt soll es in der Sommersession behandelt werden.

Bild Parlamentsdienste

 

Update 7.5.2020 | Corona sorgt im parlamentarischen Betrieb nicht nur für Unterbrüche, sondern auch für Innovationen: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates ist letzten Montag in einer Videokonferenz zusammengetreten. Im Vordergrund stand die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz. 

Bei ungewohnt tiefem Stromverbrauch und gleichzeitig hoher Produktion wegen des sonnigen Frühlingswetters sind besondere Anstrengungen für die Netzstabilität nötig. Die tiefen Strompreise seien im Moment kein Grund zur Besorgnis, die Auswirkungen auf längere Frist aber schwierig abzuschätzen, meint die Kommission.

Deshalb soll der Bundesrat nach ihrem Willen prüfen, ob der Energiebereich in ein allfälliges Massnahmenbündel zur Bewältigung der Wirtschaftskrise eingeschlossen werden sollte. Es sei entscheidend, einen Investitionsrückgang im Energiebereich zu vermeiden.


Vorwärtsmachen beim CO2-Gesetz

Im Hinblick auf den Fortgang der Beratungen zum neuen CO2-Gesetz hat die Kommission vergangene Woche beschlossen, dem Ratsbüro eine Beratung der Vorlage in der ersten Woche der Sommersession zu beantragen, um die Differenzbereinigung möglichst rasch angehen zu können.

Die Ausgangslage bleibt gegenüber Mitte März unverändert: Die Vorlage wird den Nationalrat aller Wahrscheinlichkeit nach ohne grosse Differenzen zum Ständerat passieren. Je nachdem, ob das Referendum gegen das neue Gesetz ergriffen wird, braucht es jedoch noch eine Volksabstimmung. Eine Übergangsregelung für die Zeit nach dem Auslaufen des alten CO2-Gesetzes ist aber bereits beschlossen und steht seit dem 4. Mai in Vernehmlassung (s. unten).

Weil die Welt seit Corona eine andere ist, sind Überraschungen dennoch nicht ausgeschlossen. So macht etwa im Vorfeld der parlamentarischen Debatte die Idee die Runde, die neue Flugverkehrsabgabe zurückzustellen, weil die Luftfahrt derzeit darbt. Andere Elemente des neuen Gesetzes könnten angesichts der drohenden Rezession ebenso neu beurteilt werden. Damit steigt die Spannung bei diesem überfälligen Geschäft wieder.


Klimapolitische Instrumente gehen in Verlängerung

Am 4. Mai ist die Vernehmlassung zur Teilrevision der geltenden CO2-Verordnung gestartet. Die Anpassung ist notwendig, damit, wie vom Parlament beschlossen, zentrale Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängert werden können. Das Parlament verlangt eine Verminderung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021 um zusätzliche 1,5% gegenüber 1990. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. August.

Mit der vom Parlament im Dezember 2019 beschlossenen Teilrevision des CO2-Gesetzes werden die Befreiung von der CO2-Abgabe mit Verminderungsverpflichtung für Betreiber emissionsintensiver Anlagen und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe im CO2-Gesetz bis Ende 2021 verlängert. Das Schweizer Emissionshandelssystem, das seit Anfang 2020 mit demjenigen der EU verknüpft ist, wird hingegen unbeschränkt fortgeführt.

Die Verordnungsanpassung soll auch die stetige Verminderung der CO2-Emissionen aus Brennstoffen sicherstellen. Nach der geltenden CO2-Verordnung kann die CO2-Abgabe auf CHF 120.– pro Tonne CO2 angehoben werden, wenn die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht genügend sinken. Mit der Verordnungsanpassung wird auch die Möglichkeit dieser Massnahme verlängert. Damit wäre eine Anpassung der Abgabe per 1. Januar 2022 grundsätzlich möglich, sollten die Brennstoffemissionen im Jahr 2020 nicht genügend sinken.
 


Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020