Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Revidiertes Waldgesetz im Kanton Luzern in Kraft

Im Kanton Luzern gilt seit dem 1. Juli ein neues Waldgesetz. Forstfachpersonen der regionalen Waldorganisationen können jetzt im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald auch Waldeigentümer betreuen, die nicht einer solchen Organisation angeschlossen sind. Bisher war für sie der Revierförster zuständig. Die Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald weiter verbessern.

Ausgenommen sind Wälder mit besonderen Funktionen wie Schutzwälder. Die fachliche Verantwortung für Schutzwälder und Naturvorranggebiete liegt aufgrund des überwiegend öffentlichen Interesses weiterhin bei den kantonalen Revierförstern.

 

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald überträgt die Beratungstätigkeit auf Antrag der regionalen Organisationen für deren Gebiet, sofern sie Anforderungen wie minimale Organisationsgrösse und ausreichende personelle Ressourcen der Forstfachpersonen erfüllen. Um Kontinuität zu schaffen, wird erwartet, dass die Beratungstätigkeit für mehrere Jahre übernommen wird. Zur Nutzung von Synergien steht diese Aufgabenübertragung auch anderen betrieblichen Waldorganisationen wie Korporationen mit eigenem Forstbetrieb offen.

 

Acht von neun regionalen Waldorganisationen beraten

 

Im Kanton Luzern gibt es neun regionale Waldorganisationen als privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldeigentümerinnen und -eigentümern. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Mitglieder bewirtschaften den Wald gemeinsam unter Führung einer Forstfachperson und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit der Wald- und Holzwirtschaft gestärkt.

 

Rund 80% der Waldfläche im Kanton Luzern werden heute durch regionale Waldorganisationen oder andere betriebliche Waldorganisationen bewirtschaftet. Acht der insgesamt neun regionale Waldorganisationen sowie zwei Forstbetriebe werden die Beratung der nicht organisierten Waldeigentümerinnen und -eigentümer im Auftrag der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald übernehmen.

 


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