Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 30. Juni 2025 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,44% auf 1,37% gesunken.
Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt somit neu 1,25%. Er gilt ab morgen Dienstag, 2. September, und bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13% sinkt oder auf über 1,37% steigt.
Aus der Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich für Mieterinnen und Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91%, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,5% beruht.
Link bwo.admin.ch