Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Qualitätswettbewerb als Schlüsselwort

Oft erhält bei Bauausschreibungen einfach der günstigste Anbieter den Zuschlag. Die Berücksichtigung des ‹vorteilhaftesten› Angebots soll dies in der öffentlichen Beschaffung in Richtung Qualitätswettbewerb ändern. Die rund 80 Teilnehmer des 4. Basler Holzbaufachtages liessen sich unter anderem aus erster Hand über die derzeit laufende Revision des Beschaffungsrechts informieren.

Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner wies darauf hin, dass die Waldwirtschaft bereits vor dreihundert Jahren Nachhaltigkeit als Prinzip erkannt habe (oben). Die zahlreichen Teilnehmer folgten seinen Ausführungen gespannt (unten).
Bilder Martin Binkert

 

 

Der Einladung der neu gegründeten Lignum Region Basel folgten am Donnerstag vergangener Woche über 80 Gäste, darunter etliche Landräte und Grossräte der beiden Basler Halbkantone.

 

Holzbauingenieur Moritz Eggen zeigte mit konkreten Beispielen auf, wie Schall in Holzgebäuden effizient gedämmt wird. Urs Frei, Präsident der Zürcher Baugenossenschaft Zurlinden, machte anschaulich, wie diese mit Holz in der Limmatstadt verdichtetes Bauen umsetzt.

 

‹In nur vier Monaten haben wir am Sihlbogen ein hundert Meter langes, siebenstöckiges Gebäude aus Holz mit 220 Wohnungen hochgezogen. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist mit Holz problemlos möglich›, sagte Urs Frei.

 

Qualitätswettbewerb vor dem Durchbruch?

 

Das brisanteste Thema kam zum Schluss. Bundesverwaltungsrichter Marc Steiner legte dar, wie sich im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die öffentliche Beschaffung der Preis- zum Qualitätswettbewerb wandeln könnte.

 

Der Spezialist wies im Hinblick auf den Einsatz von Holz auf die Inhouse-Beschaffung hin: Kantone oder Gemeinden könnten bei der Ausschreibung von Gebäuden das Holz aus eigenem Wald zur Verfügung stellen. Der Kanton Bern gehe derzeit beim Bau des Campus für die Berner Fachhochschule in Biel so vor.

 

Um Holz aus hiesigen Wäldern zu begünstigen, könnte jeder Kanton nach dem Vorbild von Artikel 34b des Schweizer Waldgesetzes eine Bestimmung in sein eigenes Waldgesetz aufnehmen, wonach Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beschaffen wären. ‹Wenn Sie das wollen, ist es in fünf Jahren geschafft›, zeigte sich Steiner überzeugt.

 


Link www.lignumregionbasel.ch