Neue EU-Bauproduktenverordnung treibt Digitalisierung voran

Die neue EU-Bauproduktenverordnung wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar, in Kraft getreten. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt.
Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet.
Mehr Einheitlichkeit und Transparenz
Ein zentrales Anliegen der neuen Bauproduktenverordnung ist die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Rahmens für die technischen Spezifikationen von Bauprodukten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Bauprodukteregulierung. Hersteller werden verpflichtet, detaillierte Umweltinformationen über ihre Produkte offenzulegen.
Ein weiteres Kernstück der Neuerungen ist der digitale Produktpass für Bauprodukte. Digitale Produktpässe sollen künftig alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch soll es auch möglich sein, den CO2-Fussabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen.
Link Neue EU-Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der EU