Bei der ‹Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Aussenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL (Fassung 24. September 2024)› handelt es sich um eine Fortschreibung der MHolzBauRL in der Fassung vom Oktober 2020. Die notifizierte Muster-Richtlinie darf überall dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten.
Neben Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern und Nordrhein-Westfalen (in Verbindung mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung) trifft dies gemäss Mitteilung des deutschen Informationsdienstes Holz nun auch auf Berlin zu: Dort gilt die Richtlinie seit dem 2. Mai offiziell durch ihre Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Die MHolzBauRL regelt Holztafel- und Massivholzbauweisen, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Mit den Regelungen der notifizierten Vorschrift sind erweiterte Anwendungen gegenüber den bisherigen Regelungen verbunden, so etwa die Anwendung der Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5.
Link MHolzBauRL (PDF, 1.36 MB)