Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Nationalrätliche Kommission für ‹CHTR› mit Deklarationspflicht

Die Umweltkommission des Nationalrates spricht sich für eine Änderung des Umweltschutzgesetzes aus. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von illegal geschlagenem Holz analog der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR geschaffen werden, gleichsam eine ‹CHTR›. Der Vorschlag der Kommission integriert die bestehende Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte.

Der Entwurf des Bundesrates setzt zwei gleichlautende Motionen unter dem Titel ‹Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz› von Lignum-Präsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG; 17.3843) sowie von Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ; 17.3855) um, die vom Parlament ohne Gegenstimme angenommen wurden.

 

Sie forderten, dass rasch eine mit der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR möglichst identische Regelung geschaffen wird, die den Import von Holz aus illegalem Einschlag verbietet. Hintergrund sind die Schwierigkeiten, welche hiesigen Holzexporteuren aus der verschiedenen Anlage von Schweizer und europäischem Recht erwachsen (Lignum Journal online vom 18.10.2018).

 

Der Beschluss der Kommission geht nun sogar über den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf hinaus: mit 16 zu 9 Stimmen fügt sie eine Bestimmung ein, welche die Händler verpflichtet, die Konsumenten über die Holzart und Herkunft des Holzes zu informieren. Damit soll die bereits bestehende Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte weitergeführt werden.

 


Link 18.095 Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz