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Nächste Runde im Schweizer Klimaschutz eingeläutet

Die Schweiz nimmt einen neuen Anlauf zur Revision ihres Klimaschutzgesetzes. Der Bundesrat unterstützt die Weiterführung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024. Er will aber bis Ende Jahr auch eine neue CO2-Vorlage in die Vernehmlassung schicken.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag über das weitere Vorgehen in der Klimapolitik entschieden, dies auf der Basis einer Analyse des Abstimmungsergebnisses zum revidierten CO2-Gesetz vom Juni. Sie zeigt, dass überwiegend die Sorge vor steigenden Kosten, insbesondere vor einer Erhöhung des Benzinpreises, zur Ablehnung geführt hat.

Das geltende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach 2020 und damit auch zusätzliche Massnahmen unterbreitet. Er hat dem zuständigen Departement deshalb den Auftrag erteilt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die dem Abstimmungsergebnis Rechnung trägt.

Die neue Vorlage soll für die künftige Klimapolitik eine möglichst breite Basis schaffen. Im Vordergrund sollen Massnahmen stehen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren, und welche die laufenden Bemühungen der verschiedenen Branchen unterstützen.


50% bis 2030 bleibt erklärtes Ziel

An den klimapolitischen Zielen wird nicht gerüttelt: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Die künftige Klimapolitik soll auf dem geltenden CO2-Gesetz aufbauen und auf einem Mix von Instrumenten basieren. Doch Instrumente, die massgeblich zum Volksnein im Juni beigetragen haben, fallen weg. Der Klimaschutz soll künftig nicht mehr anecken, sondern dank einer Vielzahl von Antrieben in Fluss kommen.

Die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll mit wirkungsvollen Anreizen und einer gezielten Förderung ergänzt werden. Im Gebäudebereich soll der Ersatz alter Öl- und Gasheizungen zusätzlich finanziell unterstützt werden. Für den Fall, dass im Gebäudebereich zusätzliche Mittel notwendig sind, prüft das zuständige Departement, die Zweckbindung bei der CO2-Abgabe vorübergehend anzupassen. 

Die Mittel aus verschiedenen klimapolitischen Instrumenten sollen grundsätzlich jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen. Neue Abgaben soll es nicht geben. Begleitet werden die Bestrebungen im Klimabereich durch gezielte Massnahmen im Energiesektor. Im Vordergrund stehen der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz.


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