Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Mehr Klimaschutz und Energiesparen in Glarus

Der Kanton Glarus will mit Neuerungen im Energiegesetz dafür sorgen, dass bestehende und neue Gebäude umweltfreundlicher werden. Der Regierungsrat verabschiedet entsprechende Anpassungen und beantragt dem Landrat, den geplanten Änderungen im Energiegesetz zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen.

Nicht alle zur Verfügung stehenden Mustervorschriften werden in das Energiegesetz des Kantons Glarus übernommen. So wird eine Sanierungspflicht von dezentralen Elektroheizungen ausgeklammert, da das bestehende Recht bereits das Verbot für neue Elektroheizungen festschreibt. Eine zusätzliche Sanierungsfrist kann nach Meinung des Regierungsrates kaum mehr energetische Wirkung erzielen.

 

Ebenso lehnt der Kanton Glarus die Pflicht für einen Gebäudeenergieausweis für bestimmte Bauten ab. Ein solcher Ausweis kann als freiwilliges Instrument, beispielsweise bei Handänderungen, eingesetzt werden. Eine Pflicht würde aus Sicht des Regierungsrates aber einen hohen Vollzugsaufwand auslösen und wäre mit keiner klaren energetischen Wirkung verbunden.

 

Die Anforderungen an energieeffiziente Neubauten werden dem Stand der Technik angepasst und lassen sich unter wirtschaftlichen Bedingungen realisieren. Im Sinne eines einfacheren Verfahrens wird die Pflicht zu einer energierechtlichen Bewilligung für kleinere Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 50 und 1000 kW aufgehoben. Bei Neubauten muss ein Teil der benötigten Energie auf der Parzelle selbst erzeugt werden. Die Art der Stromerzeugung wird nicht vorgeschrieben. Die Anforderung an die Eigenstromerzeugung war bisher nicht geregelt.

 

Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung darf nur ein Teil des Wärmebedarfs mit nichterneuerbaren Energien abgedeckt werden. Energieeffiziente Gebäude oder Gebäude mit dem Jahrgang 2001 und jünger sind generell davon ausgenommen. Für Wohnbauten, die nach einem Heizungsersatz wie bisher mit Heizöl oder Gas betrieben werden, steht eine breite Palette an Möglichkeiten bereit, um die Anforderungen zu erfüllen: thermische Solaranlage, Holzheizung, Wärmepumpe, Fernwärme, Fotovoltaikanlage, Ersatz der Fenster, Wärmedämmung an Fassade und/oder Dach. Ziel ist, erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser im Umfang von mindestens 10% einzusetzen.

 


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