Mehr Geld für den gemeinnützigen Wohnungsbau
Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung in der Verfassung verankert ist, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und für die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle. Der Fonds de Roulement gewährt gemeinnützigen Wohnbauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken.
Bild Michael Meuter, Zürich
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative ‹Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)› zur Ablehnung. Er anerkennt jedoch die Probleme, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden sind. Deshalb hat er Ende Januar 2025 ein Konzept für Begleitmassnahmen in verschiedenen Bereichen beschlossen – so bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Asylwesen sowie im Wohnungswesen.
Im Bereich des Wohnungswesens hat der Bundesrat am 26. September die Botschaft für eine Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um CHF 150 Mio. für die Jahre 2030–2034 verabschiedet. Dies erlaubt, dieses Förderinstrument bis mindestens Mitte der 2030er Jahre im bisherigen Ausmass weiter zu betreiben. Der Bund will damit dazu beitragen, dass langfristig preisgünstiger und qualitativ guter Wohnraum geschaffen und erhalten wird.
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