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Mandat der Delegation für Klimakonferenz in Chile genehmigt

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Schweizer Delegation das Mandat für die 25. UN-Klimakonferenz erteilt, die Anfang Dezember in Santiago hätte stattfinden sollen. Die chilenische Regierung hat die Ausrichtung des Grossanlasses indessen mittlerweile wegen der anhaltenden Unruhen im Land abgesagt.

Update 30.10.2019, 18.00 Uhr | Das Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf weniger als 1,5 °C zu begrenzen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu Unterstützungsmassnahmen, so zur Finanzierung und zum Technologietransfer für Entwicklungsländer.

 

Die Mehrheit der Regeln für die Umsetzung des Pariser Abkommens hat die Klimakonferenz vom letzten Jahr genehmigt. An der diesjährigen Klimakonferenz wären detaillierte Umsetzungsregeln zu den noch offenen Artikeln des Übereinkommens zu beschliessen. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung von Emissionsverminderungen, welche die Staaten durch Projekte im Ausland erzielen. Weiter sind Beschlüsse vorgesehen für den Umgang mit Verlusten und Schäden, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen.

 

Die Schweizer Delegation wird sich an der diesjährigen Klimakonferenz – sofern sie nach der Absage aus Chile überhaupt noch dieses Jahr stattfinden kann – gemäss dem vom Bundesrat verabschiedeten Mandat für griffige Regelungen einsetzen, die eine wirksame Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris sicherstellen. Die Delegation wird insbesondere unterstützen, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (nämlich dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Effizienz des Pariser Abkommens bedrohen würde.

 


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