Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Kontrollen zeigen weitere Verbesserung bei der Holzdeklaration

Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen im Jahr 2023. Wie in den Vorjahren lag der Fokus dabei auf Unternehmen, bei denen das Risiko für eine mangelhafte Deklaration als vergleichsweise hoch eingeschätzt wurde.

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Die Deklarationspflicht ergänzt die Schweizer Holzhandelsverordnung, die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.

Das Regime zur Durchsetzung der Deklarationspflicht ist in den letzten Jahren deutlich schärfer geworden: Seit 2022 macht das Büro für Konsumentenfragen als Kontrollorgan für die Deklaration von Holzprodukten jeweils eine Mitteilung an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, wenn es nach einer Kontrolle einen Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht feststellt. Aufgrund der Ergebnisse eröffnet das WBF in der Folge ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren.


Weitere Verbesserung sichtbar

41% (Vorjahr: 36%) der geprüften Unternehmen haben im Jahr 2023 alles korrekt deklariert. Bei 26% der Unternehmen (Vorjahr: 29%) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei 33% der Unternehmen (Vorjahr: 35%) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 858 Produkte überprüft (Vorjahr: 800), davon waren 64% richtig deklariert (Vorjahr: 56%). Die Resultate zeigen gegenüber dem Vorjahr eine weitere Verbesserung.

Bei etwa zwei Drittel der Unternehmen, deren Produkte vom Büro für Konsumentenfragen beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor, was ebenfalls eine positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt. Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden.


Nicht nur Kontrollen, sondern auch Unterstützung

Das Büro für Konsumentenfragen ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen fortzusetzen. Es führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern unterstützt die Unternehmen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration: Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in Geschäftsräumen oder in Online-Shops.


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