Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Klimaschutzartikel nun auch für den Kanton Zürich

Der Klimaschutz soll im Kanton Zürich nach dem Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Verfassungsauftrag werden. Die Schaffhauser Stimmberechtigten sagten am 15. Mai ja zu einem Fonds für Klimamassnahmen. Im Kanton Glarus wollen zwei Motionen erneuerbaren Energien den Weg ebnen. Im Kanton Schwyz ist am 1. Mai ein neues Energiegesetz in Kraft getreten. Im Kanton Bern wird nun auch der Ersatz von Gasheizungen gefördert – und die Erneuerung einer Holzheizung belohnt.

Kanton und Gemeinden sollen sich im Kanton Zürich künftig aktiv gegen den Klimawandel und dessen Folgen einsetzen. Das haben die Zürcher Stimmberechtigten am 15. Mai mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgase auf netto null. Dafür soll ein Klimaschutzartikel in der Kantonsverfassung sorgen. Ein höheres Tempo als bisher will die Stadt Zürich. Fast drei Viertel der Stimmberechtigten sprachen sich am 15. Mai für eine verschärfte Gangart aus. Statt auf eine Tonne CO2 pro Kopf bis 2050, wie bereits 2008 beschlossen, sollen die direkten Treibhausgasemissionen der Limmatstadt bis 2040 auf null sinken.
 

Im Kanton Schaffhausen können Massnahmen für den Klimaschutz künftig aus einem neuen Fonds mitfinanziert werden. Die Stimmberechtigten haben einer entsprechenden Vorlage deutlich zugestimmt. In den Fonds fliessen vorerst CHF 15 Mio. aus einer finanzpolitischen Reserve des Kantons. Davon sind zwei Drittel für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien und ein Drittel für Massnahmen zur Klimaanpassung vorgesehen.
 

Der Glarner Regierungsrat beantragt dem Landrat, zwei energiepolitische Vorstösse zu überweisen. Die Motion ‹Hindernisse zur Nutzung erneuerbarer Energien beseitigen› fordert, dass die Bewilligungsgebühren und jährlichen Abgaben für Anlagen gesenkt werden, die erneuerbare Energie produzieren. Die Motion ‹Attraktivitätssteigerungen für erneuerbare Energien› verlangt, dass das Bewilligungsverfahren und die Gebühren so angepasst werden, dass Wärmepumpen oder Fotovoltaikanlagen schneller und günstiger installiert werden können. Ablehnend äussert sich der Regierungsrat dagegen zur Motion ‹Einführung CO2-Management-System für den Kanton Glarus›. Nach Ansicht des Regierungsrates ist dem Anliegen mit der kantonalen Energieplanung 2035 grösstenteils bereits Genüge getan.
 

Im Kanton Schwyz hat der Regierungsrat per 1. Mai das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft gesetzt. Neubauten müssen in Abhängigkeit von der Lage und der Sonneneinstrahlung am Standort einen Teil ihres Strombedarfs selber erzeugen. Wer den Strom nicht selber produzieren kann, kann sich stattdessen mit anderen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. Eine Gas- oder Ölheizung darf unter gewissen Voraussetzungen auch künftig noch durch ein fossiles Heizsystem ersetzt werden. In einem ungenügend gedämmten Gebäude werden nach dem Ersatz jedoch mindestens 10% der Wärme durch eine verbesserte Dämmung eingespart oder aus erneuerbaren Energien bereitgestellt.
 

Im Kanton Bern wird der Energieträger Gas neu gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl. Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Ersatz einer Ölheizung. Keinen Förderbeitrag erhält, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibt. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetzt, erhält einen Förderbeitrag in der Höhe von mindestens CHF 3000.–. Die neuen Regelungen gelten seit dem 2. Mai.



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