Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Klimafreundliches Bauen mit Holz unterstützen›

Die Arbeitsgruppe ‹Bauen mit Holz in Stadt und Land› der deutschen Charta für Holz 2.0 schlägt vor, das mehrgeschossige Bauen mit Holz bundesweit zu vereinfachen. Sie legt konkrete Empfehlungen zur Änderung der Musterbauverordnung und zu deren Umsetzung im Landesbaurecht vor.

Lorbeeren für Baden-Württemberger Holzhochhaus 
Das innovative Holzhochhaus ‹Skaio› auf dem Gelände der Bundesgartenschau in Heilbronn hat beim Staatspreis Baukultur Baden-Württemberg 2020 eine Anerkennung geholt. Insgesamt wurden dafür 1280 m3 Holz verbaut, was rund 1200 Tonnen an gebundenem CO2 entspricht. Die Hybridkonstruktion, die auf dem Cradle-to-Cradle-System beruht, ermöglicht die Wiederverwendbarkeit der Materialien und einen leichten Austausch oder Rückbau. Die Jury fasste zusammen: ‹Das Haus leistet einen Beitrag zur Frage, wie der ökologische Fussabdruck möglichst günstig gestaltet werden kann. Insofern ist die Materialfrage eben keine geschmäcklerische, sondern eine sehr rationale.›
Bauherrschaft: Stadtsiedlung Heilbronn GmbH; Architektur: Kaden+Lager, Berlin; Generalunternehmen und Bauplaner: Ed. Züblin AG, Direktion Stuttgart, Bereich Heilbronn; Züblin Timber Aichach GmbH; Züblin Timber Gaildorf GmbH
Bild © Häfele/forum-holzbau.com

 

 

Hintergrund für die Empfehlungen zum Holzbau ist ein Ende September 2019 von den Bauministern der Länder gefasster Beschluss, das umwelt- und klimafreundliche Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen und damit bis zu einer Höhe von 21 m statt wie bisher 13 m zu ermöglichen.

Bislang wurden Planung und Bau mehrgeschossiger Wohngebäude aus Holz im Vergleich zu konventionellen Bauten oftmals aufgrund nicht mehr zeitgemässer Brandschutzanforderungen erschwert. Eine Reihe von Bundesländern hat diese Hemmnisse bereits erkannt und Anpassungen im Landesbaurecht vorgenommen, andere sind dabei, die Beschlüsse der Bauministerkonferenz aufzugreifen.

Mit den Empfehlungen – sie richten sich an alle Akteure in Bundes- und Landesministerien, die an der Novellierung von Landesbaurecht beteiligt werden, vor allem aber an die Vertreter der Bauministerkonferenz – stellt die Arbeitsgruppe ein dem aktuellen Stand von Wissen und Technik entsprechendes Muster für die angestrebte Harmonisierung des Bauordnungsrechts zur Verfügung.


Links www.charta-fuer-holz.de | Novellierung MBO und einheitliche Umsetzung in Landesrecht (PDF, 329 KB)