Das neue Gesetz ist als schlankes Rahmengesetz gehalten und ersetzt jenes aus dem Jahr 1989. Es berücksichtigt den technischen Fortschritt im Energiebereich sowie die neuen Bestimmungen und Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene. Das neue Gesetz soll helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Energie wirtschaftlich und wirkungsvoll einzusetzen.
Vorgeschlagen werden nicht langfristige Verbrauchs- und CO2-Ziele, sondern eine rollende Energieplanung. Der Regierungsrat legt dabei verbindliche Ziele und Massnahmen fest, die alle fünf Jahre beurteilt werden. Jede Gemeinde soll zudem zu einer auf ihre Verhältnisse zugeschnittenen Energieplanung verpflichtet werden.
Energieeffizienz im Gebäudebereich
Im Energiebereich sind die Kantone zuständig, Vorschriften für Gebäude zu erlassen. Dabei ist die interkantonale Harmonisierung der energetischen Gebäudevorschriften zu gewährleisten. Der Kanton Luzern möchte bei den Gebäuden vor allem die Energieeffizienz fördern. Die sparsame Energienutzung und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden stärker gewichtet.
Bis in zehn Jahren sollen alle Schulhäuser, Büro- und Wohngebäude über einen Gebäudeenergieausweis verfügen. Ausgenommen sind dabei bestehende Wohngebäude mit weniger als drei Wohneinheiten.
Elektrische Widerstandsheizungen ade
Der Ersatz und die Neuinstallation von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen werden nun auch im Kanton Luzern verboten. Auch Heizungen im Freien, zum Beispiel Heizpilze oder Wärmestrahler, sind grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der Regierungsrat regelt Ausnahmen dafür in der Energieverordnung.
‹Wir sind überzeugt, dass uns das neue Energiegesetz auf dem Weg zum Energieumbau unterstützt›, erklärt der Luzerner Regierungsrat Robert Küng. ‹Mit diesem Rahmengesetz haben wir die Möglichkeit, die Energieeffizienz zu fördern und auf Entwicklungen im Energiebereich schnell zu reagieren.›
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