Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Gesetz über öffentliches Beschaffungswesen beratungsreif

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat Ende März die Detailberatung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) abgeschlossen und in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat berät die Vorlage im Sommer.

Die Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen AföB – ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen, deren Mitglieder intellektuelle Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber anbieten – wertet das Ergebnis der Kommissionsarbeit zum Artikel 41, der dem Zuschlag gilt, ohne Umschweife als ‹Sensation›.

 

Der Grund: Künftig soll nach Beschluss der Kommission nicht einfach das ‹wirtschaftlich günstigste›, sondern das ‹vorteilhafteste› Angebot jeweils den Zuschlag erhalten. Das sei ein klares Signal an die Vergabebehörden, die verfügbaren Kriterien bei der Angebotsbewertung voll auszuschöpfen, so die AföB.

 

‹Damit könnte der Paradigmenwechsel hin zu einem echten Preis-Leistungs-Wettbewerb tatsächlich Realität werden›, meint SIA-Präsident Stefan Cadosch, Co-Präsident der AföB. Heinz Marti, usic-Präsident und ebenfalls Co-Präsident der AföB, ist überzeugt: ‹Die Änderungen schaffen Anreize, die hohe Qualität von Schweizer Dienstleistungen zu erhalten und die Nachwuchskette in unseren Branchen zu sichern.›

 


Links 17.019 Revision BöB | www.afoeb.ch