Die Änderung des Energiegesetzes folgt mehreren parlamentarischen Motionen, die der Freiburger Grosse Rat in den vergangenen Jahren angenommen hat und die es erlauben, die Musterenergievorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 vollständig zu übernehmen.
Namentlich werden drei Artikel eingeführt, die sich mit dem Ersatz von Elektroheizungen (die Pflicht zur Sanierung von Elektroheizungen wurde an einer Abstimmung im November 2012 abgelehnt), dem Anteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung einer Öl- oder Gasheizung und der Eigenstromproduktion aus erneuerbaren Quellen bei Neubauten befassen.
Zur Begleitung der Gesetzesänderung beabsichtigt der Staatsrat, das seit 2017 geltende Freiburger Gebäudeprogramm durch eine zusätzliche Massnahme zu ergänzen, mit der finanzielle Beiträge an neue Wärmeverteilsysteme beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen (Einzelraumheizung) geleistet werden. Der Kanton will bis 2025 für diese Massnahme etwa CHF 24 Mio. einsetzen.
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