Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Flächendeckende Baustellenschliessungen nicht zielführend›

Die Bauwirtschaft nimmt die Corona-Situation sehr ernst und unterstützt die bundesrätlichen Entscheide. Zentral ist die grösstmögliche Aufrechterhaltung von Kontinuität in der Krise, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und gleichzeitig die Folgen für die Wirtschaft abzufedern, wie die Dachorganisation bauenschweiz festhält.


Update 25.3.2020 | Der Bundesrat hat am 16. März die Situation in der Schweiz gemäss Epidemiengesetz neu als ‹ausserordentliche Lage› eingestuft und das öffentliche Leben bis mindestens 19. April erheblich eingeschränkt. Von noch weitergehenden Restriktionen für die Wirtschaft wurde abgesehen.

 

Die gesamte Baubranche – Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer – unternehme derzeit grosse Anstrengungen, damit die Verordnung des Bundesrates umgesetzt und die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden könnten, so bauenschweiz am 19. März. Dass die Umsetzung sämtlicher Vorgaben in dieser ausserordentlichen Situation nicht von Anfang an reibungslos verlaufe, sei kaum zu vermeiden.

 

Es bestehe zurzeit jedoch keine Notwendigkeit für den Bundesrat, zusätzlich in dieses System einzugreifen. Die verordneten Massnahmen zum Schutz aller Beteiligten würden umgesetzt. Weiterführende Einschränkungen im Baubereich bis hin zu flächendeckenden Baustellenschliessungen, wie sie zurzeit von gewissen Kreisen gefordert würden, wären unverhältnismässig, nicht zielführend und würden insbesondere die KMU der Schweizer Bauwirtschaft existentiell gefährden.

 

Mahnung an Baustellenverantworliche

 

Am 23. März ruft bauenschweiz die gesamte Bauwirtschaft, namentlich die Verantwortlichen für die Baustellen, die Bauherren und Bauherrenvertreter, aber auch alle Unternehmer und Subunternehmer eindringlich auf, die vorgegebenen Massnahmen des Bundes auf den Baustellen einzuhalten und ihre Mitarbeitenden entsprechend zu instruieren.

 

Dort, wo die Massnahmen aus organisatorischen oder anderen Gründen nicht eingehalten werden könnten, sei eine projektspezifische Baustellenschliessung im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Arbeiternehmenden, aber auch im Sinne der Verhinderung der flächendeckenden Baustellenschliessung unumgänglich.

 


Link www.bauenschweiz.ch