EU-Kommission will EUDR-Umsetzung vereinfachen

Mit den neuen Leitlinien können beispielsweise grosse Unternehmen bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.
Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen. Unternehmen dürfen auch statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen. Diese und weitere Massnahmen sollen die Anzahl der Sorgfaltserklärungen, die Unternehmen einreichen müssen, erheblich verringern helfen.
Zusammengenommen, so die EU-Kommission, würden alle diese Massnahmen zu einer derzeit geschätzten Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30% führen. Die Kommission will weiterhin auf Rückmeldungen von Interessenträgern, EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern reagieren, um Händler und Marktteilnehmer bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und erforderlichenfalls weitere Leitlinien bereitzustellen.
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