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EU-Kommission will EUDR-Umsetzung vereinfachen

Am 15. April hat die EU-Kommission Massnahmen vorgestellt, um die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR zu erleichtern. Im Zentrum stehen neue Leitlinien sowie ein delegierter Rechtsakt, der noch bis morgen Dienstag in Vernehmlassung steht. Derzeit arbeitet die Kommission an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems, das bis spätestens 30. Juni 2025 vorliegen soll.

Mit den neuen Leitlinien können beispielsweise grosse Unternehmen bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.

Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen. Unternehmen dürfen auch statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen. Diese und weitere Massnahmen sollen die Anzahl der Sorgfaltserklärungen, die Unternehmen einreichen müssen, erheblich verringern helfen.

Zusammengenommen, so die EU-Kommission, würden alle diese Massnahmen zu einer derzeit geschätzten Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30% führen. Die Kommission will weiterhin auf Rückmeldungen von Interessenträgern, EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern reagieren, um Händler und Marktteilnehmer bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und erforderlichenfalls weitere Leitlinien bereitzustellen.


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