EU-Kommission will EUDR nun doch Ende Jahr lancieren
Zuletzt hatte EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall am 23. September in einem Brief an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vorgeschlagen, die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR angesichts andauernder technischer Probleme um ein weiteres Jahr zu verschieben. Diese Nachricht wurde breit aufgenommen und kommentiert; allerdings blieb von seiten der EU-Gremien eine offizielle gleichlautende Mitteilung aus (Lignum Journal online vom 24.9.2025).
Mit ihrer Stellungnahme vom 21. Oktober hält die Kommission nun am ursprünglichen Fahrplan fest, gemäss dem die EU-Entwaldungsverordnung nach Verschiebung um ein Jahr per 30. Dezember 2025 Anwendung finden soll. Verschiedene Vereinfachungen sollen sicherstellen, dass das IT-System zu diesem Zeitpunkt voll funktionsfähig ist. Um eine effizientere Nutzung des IT-Systems zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, dass nachgelagerte Betreiber und Händler nicht mehr verpflichtet sein sollten, Sorgfaltserklärungen vorzulegen.
Konzentration auf den Punkt der Markteinführung
Mit dieser Straffung wird nach Vorschlag der EU-Kommission für die gesamte Lieferkette nur eine Einreichung im IT-System der EUDR am Markteintrittspunkt erforderlich sein. Die Berichterstattungspflichten und die Verantwortung sollen sich also auf die Marktteilnehmer konzentrieren, welche die Produkte zuerst in Verkehr bringen. Beispielsweise müsste nur der Einführer von Holz, der es auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, eine Sorgfaltserklärung vorlegen, nachgelagerte Verarbeiter und Hersteller von Holzprodukten müssten dagegen keine neue Sorgfaltserklärung im IT-System erstellen.
Die Kommission schlägt ferner Übergangsfristen vor, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass die EUDR für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026 in Kraft treten wird. Für grosse und mittlere Unternehmen bleibt das Datum der 30. Dezember 2025. Um aber eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird ihnen nach Vorschlag der EU-Kommission eine Nachfrist von sechs Monaten für Kontrollen und Durchsetzung gewährt.
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