Die Lignum-Statuten legen fest, dass die Vertreter/innen der Lignum-Einzel- und Firmenmitglieder (Direktmitglieder) durch direkte Befragung zu wählen sind. Den Direktmitgliedern stehen in der Lignum-Delegiertenversammlung insgesamt acht stimm- und wahlberechtigte Vertreter/innen zu. Die Gruppe hat überdies Einsitz im Vorstand. Aufschluss über die Zusammensetzung der Lignum-Delegiertenversammlung gibt die Lignum-Website unter diesem Link; am Seitenfuss findet sich das Reglement für die Wahl der Vertreter/innen der Direktmitglieder.
Voraussetzungen für die Wahl als Delegierte oder Delegierter der Lignum-Direktmitglieder sind eine Direktmitgliedschaft bei Lignum (Einzel- oder Firmenmitgliedschaft), Interesse, sich in die Tätigkeit der Lignum einzubringen und sich auch unter dem Jahr mit deren Aufgaben zu beschäftigen, die Bereitschaft, die Zielsetzungen der Lignum nach Kräften zu unterstützen und in den entsprechenden organisatorischen Gruppen aktiv mitzuarbeiten, sowie ausgewiesene Fach- und Branchenkenntnisse.
Als Wahlgremium für Neubesetzungen und Wiederwahlen fungieren die im Amt stehenden Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder. Sie achten auf eine ausgewogene Verteilung nach Einzel- und Firmenmitgliedern, Branchen (Planer, Architekten, Vertreter der Teilbranchen) sowie Sprachen und Regionen der Schweiz und sind für die Entflechtung von Interessenbindungen besorgt, etwa bei gleichzeitiger Funktion in einem Organ eines Lignum-Mitgliedsverbands oder im Fall bestehender Auftragsverhältnisse mit der Lignum.
Aufgrund der bestehenden Zusammensetzung der Gruppe freuen sich die Vertreter/innen der Direktmitglieder in der Lignum-Delegiertenversammlung besonders über Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hintergrund als Ingenieur/in aus dem Bereich Holzbau, Schreinerei oder Holzindustrie mit Bezug zum Bildungswesen.
Link Bewerbungsformular online: lignum.ch/wahlen