Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR?

In einem Brief an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments schlägt EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall vor, die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR angesichts andauernder technischer Probleme um ein weiteres Jahr zu verschieben. Von seiten der EU-Gremien steht eine offizielle Mitteilung aus, doch Verbände der Holzbranche im EU-Raum kommentieren die Nachricht bereits ausgiebig.

verbaende.com zitiert den Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldeigentümer Andreas Bitter wie folgt: ‹Wir begrüssen die von der EU-Kommission vorgeschlagene erneute Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung. Angesichts der grossen inhaltlichen Schwächen der EUDR und der zahlreichen offenen Umsetzungsfragen hat die EU-Kommission gerade noch rechtzeitig die Notbremse bei der schon als Bürokratiemonster bekannten Verordnung gezogen.›


‹Endlich setzt sich die Vernunft durch›

Die mit einer erneuten Verschiebung gewonnene Zeit müsse dieses Mal genutzt werden, um unnötige Belastungen von den Waldbesitzern abzuwenden, fordert Bitter. ‹Unser Konzept für eine entsprechende Anpassung auf Basis eines regionalen Monitorings liegt auf dem Tisch. Im Zentrum steht ein regionaler Ansatz für eine Null-Risiko-Variante mit einem Verzicht auf betriebsindividuelle Nachweispflichten bei vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko.›

Auch der Bundesverband der deutschen Säge- und Holzindustrie reagiert positiv: ‹Die Entscheidung der Kommission war lange überfällig und die Verschiebung der EUDR der einzig richtige Weg.› Sie verschaffe die notwendige Zeit, um die Verordnung praxistauglich umzugestalten. Erleichterung prägt auch die erste Reaktion der österreichischen Säger. So sagt Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs: ‹Endlich setzt sich die Vernunft in Brüssel durch.›


Verschnaufpause für Nacharbeit nutzen

Wenn sich der neue Fahrplan wie erwartet gestaltet, wäre der Einführungstermin für die EUDR demzufolge der 30. Dezember 2026 für grosse und mittlere Unternehmen und der 30. Juni 2027 für kleine Unternehmen. Die EU-Umweltkommissarin begründet ihren Antrag damit, dass das eingeführte IT-System der prognostizierten Systembelastung durch die Verarbeitung sehr grosser Datenmengen nicht standhalten würde und erhebliche Verzögerungen oder Ausfälle drohten. Dies würde die Ziele der EUDR gefährden.

Für die betroffenen Branchen sind das auch aus Sicht des Verbandes Holzindustrie Schweiz HIS gute Nachrichten. Die Holzbranche weist schon lange darauf hin, dass die EUDR in der angedachten Form technisch kaum umsetzbar ist und zu massiv erhöhtem Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen wie auch für die öffentliche Hand führt. Die EUDR leiste auch keinen nennenswerten Beitrag zum politischen Ziel, die weltweite Entwaldung zu stoppen, so HIS. Im Idealfall werde sie Ende 2026 fallengelassen.


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