Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Erneuerbare vor: Kantone läuten das neue Energiejahr ein

Mit Beginn des neuen Jahrs werden in vielen Kantonen Pflöcke eingeschlagen, um den Gebäudepark klimaschonender zu machen und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Ein Blick in die Deutschschweizer Runde.

Am 5. September 2021 hat die Glarner Landsgemeinde die Übernahme der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich beschlossen. Sie entschied aber auch, dass bei Neubauten mit Wohnnutzung und beim Austausch einer Heizung kein System mit fossilen Energieträgern mehr eingebaut werden darf. Am 23. November 2022 hat der Landrat die Änderung der Verordnung zum Energiegesetz beschlossen. Abschliessend hat der Regierungsrat noch die Details in der Vollzugsverordnung geregelt und das  gesamte Paket per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
 

Das Nidwaldner Energie-Förderprogramm 2023 erhöht die Förderbeiträge für Wärmedämmungen in Kombination mit Solaranlagen. Zudem wird ein Beratungsangebot zur Solarenergie eingeführt. Eine weitere Anpassung soll dazu beitragen, eine allfällige Strommangellage im Winter zu entschärfen: Neu wird der Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz auf denjenigen für Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen angehoben. Der Anschluss an die Fernwärme wird damit im Vergleich zu stromintensiven Luft-Wärmepumpen finanziell attraktiver.
 

Im Kanton Schwyz soll die ‹Energie- und Klimaplanung 2022+› die ausgelaufene Energiestrategie fortschreiben und sie um das Thema Klima erweitern. Die Strategie sucht mit 34 Massnahmen und zehn Empfehlungen Wirkung in insgesamt 14 Handlungsfeldern in den Bereichen Energie, Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel. Das Anhörungsverfahren zur ‹Energie- und Klimaplanung 2022+› ist am 22. Dezember 2022 gestartet; es dauert bis zum 31. März.
 

Im Kanton Luzern ist seit dem 15. Dezember mit Frist bis 6. April ein Paket an Gesetzesänderungen in Vernehmlassung, das der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie den Weg weiter ebnen will. In Übereinstimmung mit den Aufträgen des Kantonsrats schlägt der Regierungsrat im Kantonalen Energiegesetz erweiterte Vorgaben zur Ausnutzung des Stromerzeugungspotentials von Neubauten vor. Mit einer weiteren Anpassung im Energiegesetz soll die Prüfung eines vom Bund zur Stabilisierung der Stromversorgung geplanten Reservekraftwerks im Kanton Luzern möglich werden.
 

Der Baselbieter Regierungsrat hat dem Landrat am 7. Dezember einen Bericht zur Energieversorgung im Kanton vorgelegt. Auf der Grundlage des Energieplanungsberichts 2022 unterbreitet er dem Landrat Vorschläge zur Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets. Kernelement der Vorlage sind Vorgaben zu einer erneuerbaren Heizung sowie zur Fotovoltaik-Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Bei neuen Nicht-Wohnbauten sollen Gebäudeautomation und eine Betriebsoptimierung künftig zum Standard werden. Ebenso schlägt die Regierung vor, dass die Gemeinden eine eigene Energieplanung erstellen.
 

Im Kanton Thurgau ist am 8. Dezember die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in Vernehmlassung gegangen. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen. Der Kanton steht im schweizweiten Vergleich in dieser Hinsicht zwar nicht schlecht da. Trotzdem muss der Ausbau aus Sicht des Regierungsrats schneller vorangehen, insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar.
 

Im Kanton Bern ist am 1. Januar das revidierte Energiegesetz in Kraft getreten. Weitere Basismodule der MuKEn 2014 werden übernommen. Für Neubauten wird die gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE) eingeführt. Gemeinden können neu auch für Gesamtüberbauungen eine gemeinsame gGEE vorschreiben. Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Ist das Bauwerk älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen.

Der Kanton Bern hat überdies mit Akribie untersucht, wieviel Solarstrom auf Brücken und Strassenkreiseln, an Stützmauern, Lärmschutzwänden und Tunnelportalen in der Zuständigkeit des Kantons produziert werden könnte. Die gründliche Analyse von mehr als 9500 Infrastrukturobjekten zeigt: An etwa 1300 Standorten könnten Anlagen mit einer Leistung von rund 20 MW installiert werden. Zum Vergleich: Schweizweit war per Ende August 2022 eine Fotovoltaikleistung von 2640 MW installiert – dies fast vollständig als Dachanlagen. Auch wenn das Potential mit knapp einem Prozent der bereits installierten Fotovoltaikleistung mager erscheinen mag: Der Kanton will die geeigneten Flächen ab diesem Jahr interessierten Kreisen zur Verfügung stellen, beispielsweise Firmen, Gemeinden oder Privatpersonen.


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