Gemäss der Position des Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Grosse Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll für einen reibungslosen Übergang sorgen und ermöglichen, dass Massnahmen zur Stärkung des IT-Systems umgesetzt werden, das Unternehmen und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.
Nach Auffassung der Abgeordneten soll die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, und nicht bei jenen, die es anschliessend weiter vertreiben. Die Änderungen der Abgeordneten verringern zudem die Verpflichtungen für kleine und Kleinst-Primärerzeuger, die künftig nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben müssen. Das Parlament fordert ausserdem eine Überprüfung der Vereinfachungsmassnahmen bis 30. April 2026.
Der Text wurde im Parlament mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Für die Änderung der Verordnung müssen sich aber Rat, Parlament und Kommission einig sein. Forst- und Holzwirtschaft in der EU werten das Ergebnis der Parlamentsabstimmung als gutes Zeichen dafür, dass ein Konsens in greifbare Nähe rückt. Trotz der klaren Positionierung von Rat und Parlament ist die Rechtslage zur EUDR zum Jahreswechsel indessen unklar. Um die EUDR noch fristgerecht zu verändern, ist bis Mitte Dezember ein Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament notwendig.
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