Bild Corinne Cuendet, Clarens
Verglichen wurden die Gebühren für das Baubewilligungsverfahren für zwei Mehrfamilienhäuser mit 15 bzw. fünf Wohnungen sowie ein Einfamilienhaus der 30 einwohnerstärksten Gemeinden. Am günstigsten sind die Gebühren für ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen in Genf, Frauenfeld und Neuenburg, am teuersten in Luzern, Zürich und Biel.
Beim Bau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen sind die Gebühren in Genf, Neuenburg und La-Chaux-de-Fonds am tiefsten und in Luzern, Dübendorf und Zürich am höchsten. Am höchsten sind die Gebühren beim Bau eines Einfamilienhauses in Zürich, Luzern und Dübendorf, am tiefsten in Neuenburg, La-Chaux-de-Fonds und Sitten.
Berücksichtigung der Anschlussgebühren verändert das Bild
Betrachtet man die Kosten für das Baubewilligungsverfahren zusammen mit den Kosten für die Anschlüsse Wasser und Abwasser, zeigt sich ein etwas anderes Bild. So rangieren die im Gebührenvergleich für das Baubewilligungsverfahren eher teureren Gemeinden nicht mehr ganz vorne.
Beim Bau eines Einfamilienhauses sind die Gemeinden Rapperswil-Jona, Basel und Thun unter Berücksichtigung der Anschlussgebühren die teuersten; die günstigsten Gemeinden sind Chur, Sitten und Yverdon-les-Bains. Die Gebühren für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohnungen sind einschliesslich der Anschlussgebühren in Rapperswil-Jona, Thun und Emmen am höchsten und in Neuenburg, Chur und Sitten am tiefsten.
Für ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen muss man bei den Baubewilligungsgebühren mit Anschlussgebühren in Rapperswil-Jona, Thun und Emmen am tiefsten in die Tasche greifen; am günstigsten kommt man in Chur, Sitten und Neuenburg weg.
Unterschiede schränken Vergleichbarkeit ein
Nebst den unterschiedlichen Leistungsumfängen zeigen sich wesentliche Unterschiede bereits bei der Bemessungsgrundlage für die Baubewilligungsgebühren. So werden die Gebühren – wenn nicht nach Aufwand – entweder nach Bausumme oder nach Bauvolumen berechnet. Weitere Unterschiede sind zum Beispiel unterschiedliche Verfahrensabläufe und unterschiedliche kantonale Vorgaben.
Der Preisüberwacher bilanziert, die zum Teil grossen Differenzen liessen vermuten, dass mit den Gebühren ein sehr unterschiedlicher Kostendeckungsgrad der kommunalen Bauverwaltungen angestrebt werde: ‹Teilweise dürften hohe Gebühren dazu dienen, gestiegene Ausgaben der öffentlichen Hand ohne Steuererhöhung zu finanzieren.›