Eigenmietwert: Kommission hält an ihrem Standpunkt fest
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat Ende August die Anträge des Bundesrates zu ihrem Vorschlag für ein neues Regime bei der Wohneigentumsbesteuerung beraten. Sie lässt sich jedoch weder bei den selbstbewohnten Zweitliegenschaften noch beim Schuldzinsenabzug von ihren ursprünglichen Beschlüssen abbringen.
Der Bundesrat plädiert aus verwaltungsökonomischen Gründen für einen konsequenten Systemwechsel, der sämtliche Liegenschaften, auch die selbstbewohnten Zweitliegenschaften, einschliessen würde (siehe gesonderten Beitrag von heute Dienstag im Lignum Journal online). Mit Blick auf die Tourismuskantone hält die Kommission jedoch daran fest, dass der Eigenmietwert bei solchen Liegenschaften steuerbar bleiben soll.
Uneinigkeit bei den Abzügen
Weiter befürwortet der Bundesrat zwar wie die Kommission eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, argumentiert jedoch, Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, sollten abzugsfähig sein, und beantragt deshalb wie die Kommissionsminderheit, einen Schuldzinsenabzug im Umfang von 70% der steuerbaren Vermögenserträge zuzulassen. Dies lehnt die Kommissionsmehrheit nach wie vor ab.
Lediglich bei den Abzügen für Energiesparen und Umweltschutz folgt die Kommission dem Bundesrat, da die Koppelung an das CO2-Gesetz nach dessen Ablehnung in der Volksabstimmung vom Juni dieses Jahres nicht mehr praktikabel sei.
Link PaIv 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung