‹Die Kommission muss einen grossen Wurf nachlegen›

Umfrage in der deutschen Holzindustrie im März 2025: 73% der antwortenden DeSH-Mitgliedsunternehmen sehen sich nicht in der Lage, die EUDR bis zum 1.1.2026 in ihrem Unternehmen umzusetzen.
Grafik DeSH
‹Seit Monaten setzen wir uns auf europäischer und nationaler Ebene für eine Überarbeitung und für die praxistaugliche Ausgestaltung der EUDR ein. Die veröffentlichten Vereinfachungen im delegierten Rechtsakt und in den Leitfäden zeigen, dass die grossen Bedenken aus der Praxis nun langsam in Brüssel ankommen›, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.
Dies sei ein erster richtiger Schritt, dem nun aber eine umfassende Überarbeitung und zeitliche Verschiebung der EUDR folgen müssten. Denn in Zeiten von Handelskonflikten gelte es zusätzliche Hürden und Hemmnisse, wie sie die Vorgaben der EUDR darstellten, dringend zu vermeiden.
Bürokratische Überlast für die Betriebe
‹Mit der EUDR in ihrer jetzigen Form wird die Wald- und Holzwirtschaft mit einer Flut an Dokumentations- und Prüfpflichten belegt, was die wirtschaftliche Entwicklung vor allem für kleine und mittlere Betriebe deutlich verschlechtert›, warnt Möbus. Die Umsetzung macht den Unternehmen entsprechend Sorgen. Das verdeutlicht eine aktuelle Umfrage des DeSH unter seinen Mitgliedsunternehmen (siehe Bild).
Drei Viertel sehen sich nach wie vor nicht in der Lage, die EUDR bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 umzusetzen. ‹Bis heute bleibt die EU-Kommission viele Antworten schuldig, wenn es um offene Fragen und die konkrete Umsetzung in der Praxis geht›, kritisiert Möbus.
Weitere Verschiebung gefordert
Nachdem im Rahmen des Omnibus-Paketes vom Februar 2025 die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) bis 2028 verschoben wurden, sollen die Vorgaben der EUDR ab dem Jahr 2026 gelten.
Damit ist der DeSH nicht einverstanden. ‹Um die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher europäischer Unternehmen nicht zu gefährden, plädieren wir ebenfalls für eine zeitliche Verschiebung der EUDR im Rahmen des nächsten Omnibus-Paketes›, so Möbus.
EUDR läuft an ihrem Ziel vorbei
Auch mit Blick auf die aktuellen Handels- und Zollstreitigkeiten bleibt die Wirksamkeit der Verordnung fraglich: ‹Während auf der einen Seite die europäische Wald- und Holzwirtschaft unter Generalverdacht gestellt wird, werden im Rahmen internationaler Freihandelsabkommen bereits Erleichterungen für einzelne Staaten diskutiert›, gibt Möbus zu bedenken.
‹Um die europäische Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollte es jedoch Ziel sein, die Vorgaben der EUDR für die Länder mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko deutlich zu entschärfen. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung auch hier einen Politikwechsel einläuten wird.›
Link zukunft-holz.de