Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Dickes Paket für die Schweizer Klimapolitik

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat am Freitag ihren Ansatz für die Revision des CO2-Gesetzes öffentlich gemacht. Ziel ist, das Nettonull-Emissionsziel bis 2050 gemäss Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Anfang September will die Kommission das von ihr geschnürte Paket abschliessend behandeln; in der Herbstsession soll es in die kleine Kammer kommen.

Die Kommission stellt sich hinter das bundesrätliche Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren und dabei mindestens 60% der Verminderung im Inland zu leisten. Mit einem klar definierten Inlandanteil wählt die Kommission einen anderen Weg als der Nationalrat, der in der letzten Wintersession das Inlandziel aus dem Gesetz gestrichen hatte. Die Kommission betont, dass inländische Massnahmen viel Wertschöpfung in der Schweiz generierten. Beim Zweckartikel des CO2-Gesetzes geht die Kommission weiter als der Bundesrat: Sie will die Ziele des Übereinkommens von Paris explizit im nationalen Recht verankern.

 

Fracksausen um Billigflüge

 

Im revidierten CO2-Gesetz will die Kommission eine Lenkungsabgabe auf Flugtickets einführen. Dieses Vorhaben sorgte am Freitag bereits vor der offiziellen Bekanntgabe des ständerätlichen Klimapakets für Schlagzeilen und Kommentare. Der Abgaberahmen bewegt sich zwischen CHF 30.– und CHF 120.–. Die Kommission ist überzeugt, dass der Betrag nicht tiefer liegen darf, damit überhaupt eine Lenkungswirkung eintreten kann.

 

Im Bereich Verkehr soll es ausserdem nicht nur CO2-Vorgaben für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper geben, sondern auch für schwere Lastwagen. Nur als Postulat der Kommission kommen dagegen Vorschläge für eine CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffe sowie für die Einführung eines Mobility Pricings aufs Tapet.

 

Kompensation bei fossilen Treibstoffen

 

Wer fossile Treibstoffe importiert, muss bereits heute einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren. Die ständerätliche Kommission folgt dem Bundesrat, der vorsieht, dass der Anteil der CO2-Emissionen, der insgesamt kompensiert werden muss, bis 90% betragen kann.

 

Abweichend sieht die Kommission jedoch vor, dass der zu kompensierende Anteil im Inland ab 2025 von 15% auf 20% zu erhöhen sei. Zusätzlich will die Kommission den Aufschlag auf die Treibstoffpreise deckeln: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um höchstens 12 Rappen.

 

Während sich die Vorlage des Bundesrats bei der Kompensation auf erneuerbare Treibstoffe konzentriert, will die Kommission auch die Elektromobilität berücksichtigen: Mindestens 3% der verursachten Emissionen sollen mit Massnahmen zur langfristigen Verminderung der Emissionen im Verkehr kompensiert werden. Darunter fällt unter anderem die Elektrifizierung des Strassenverkehrs mit nachweislich erneuerbarem Strom.

 

Klimafonds zugunsten des Gebäudeparks

 

Im revidierten CO2-Gesetz möchte die Kommission einen Spezialfonds einführen und diesem aus verschiedenen Einnahmequellen Mittel zuweisen. So wird der Ertrag aus den Versteigerungen von Emissionsrechten und Sanktionseinnahmen vor allem bei Fahrzeugen in diesen neuen sogenannten Klimafonds eingelegt.

 

Ausserdem fliessen höchstens ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe (höchstens aber CHF 450 Mio. pro Jahr) und weniger als die Hälfte des Ertrags aus der neu geplanten Flugticketabgabe (49%) in den Klimafonds. Der nicht zweckgebundene Anteil der CO2-Abgabe – das sind etwa zwei Drittel – sowie 51% der Flugticketabgabe sollen an Einwohner und Wirtschaft rückverteilt werden.

 

Aus dem Klimafonds kommen Mittel für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden. Darunter fallen auch Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von Elektrizität im Winterhalbjahr. Mit jährlich CHF 60 Mio. aus dem Klimafonds sowie den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen finanziert der Bund unter anderem Massnahmen für kantonale, kommunale und überkommunale räumliche Energieplanungen für ortsgebundene erneuerbare Energiequellen oder zum Beispiel den Ersatz fossiler Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen.

 

CO2-Grenzwerte für Gebäude

 

Im Hinblick auf Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich hat die Kommission verschiedene Ansätze beraten. Ein Ansatz folgt dem Grundsatz des Bundesrates. Dieser hält fest, dass die Kantone dafür sorgen, dass die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen, die von der Gesamtheit der Gebäude in der Schweiz ausgestossen werden, im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 um 50% gegenüber 1990 vermindert werden sollen.

 

Für den Fall, dass die CO2-Emissionen aus Gebäuden bis 2027 nicht genügend sinken sollten, schlägt die Kommission vor, dass ab 2029 für alle bestehenden Bauten, deren Heizungsanlagen ersetzt werden, ein Emissionsgrenzwert von 12 kg CO2 pro m2 Energiebezugsfläche gelten soll. Dieser Wert muss in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden. Ein zweiter Ansatz sieht vor, dass bereits ab 2023 ein CO2-Grenzwert für Altbauten gilt, unabhängig von der Emissionsentwicklung.

 

Beim Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe spricht sich die Kommission für die Version des Bundesrates aus. Wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen, soll die Abgabe auf bis zu CHF 210.– pro Tonne CO2 erhöht werden können. Ein ebenfalls beratener Ansatz legt die obere Abgabegrenze bei maximal CHF 120.– fest. 

 

Finanzsektor mit in die Pflicht genommen

 

Die Kommission ist der Ansicht, dass auch der Finanzsektor einen Beitrag zur Erreichung der Emissionsverminderungsziele leisten müsse, da ihm beim Übergang zu einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft eine Schlüsselrolle zukomme. Allerdings kann die Ausarbeitung entsprechender Regeln nicht im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen. Eine erste Bestimmung schlägt die Kommission nun jedoch bereits vor: Mit einem neuen Artikel im CO2-Gesetz sollen die FINMA und die Schweizerische Nationalbank verpflichtet werden, regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken zu überprüfen.

 

Um weitergehende Massnahmen zu eruieren, hat die Kommission drei Postulate eingereicht. Das erste trägt den Titel ‹Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris› (19.3966). Damit verfolgt die Kommission das Ziel, die Vorgabe des Übereinkommens umzusetzen, wonach die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen sind. 

 

Mit dem Kommissionspostulat ‹Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten› (19.3951) soll der Bundesrat darüber Bericht erstatten, wie nachhaltige Finanzprodukte sowohl in der Ausgabe wie auch im Handel steuerlich entlastet werden können. Mit dem dritten Kommissionspostulat ‹Nachhaltigkeit fördern dank zeitgemässen Anlagerichtlinien› (19.3950) wird der Bundesrat gebeten aufzuzeigen, wie Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge so angepasst werden könnten, dass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert wird.

 


Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes