Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Deutschland beschliesst Gebäudeenergiegesetz

Das deutsche Bundeskabinett hat am 23. Oktober dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz zugestimmt. Es soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen.

Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer bringt die Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude. Mit diesem ‹Modellgebäudeverfahren› können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

 

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert. Besonderes Augenmerk liegt auf der Energieversorgung von Gebäuden. Besonders das Heizen mit Öl steht hier im Fokus. Das Bauen mit Holz wird nicht explizit erwähnt oder gefördert. Gleichwohl dürfte der Holzbau von den Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden profitieren, so der deutsche Informationsdienst Holz.

 


Links https://informationsdienst-holz.de | www.enev-online.eu