Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Damoklesschwert EUDR: Ein weiteres Jahr Aufschub?

Gestern abend haben EU-Rat und EU-Parlament im Austausch zur EU-Entwaldungsverordnung EUDR eine vorläufige politische Einigung erzielt. Die Anwendung der EUDR wird demnach um ein weiteres Jahr verschoben. Zudem wurden Vereinfachungen vereinbart.

Die vorläufige politische Einigung sieht ein zusätzliches Jahr für die Vorbereitungen der Wirtschaftsbeteiligten vor dem Inkrafttreten der EUDR vor. Das Inkrafttreten wurde für grosse und mittlere Betreiber auf den 30. Dezember 2026 festgesetzt. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung EUTR fallen, soll die Verordnung am 30. Dezember 2026 in Kraft treten.

Nachgelagerte Unternehmen sollen keine Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen und die Referenznummern nicht weiter in der Lieferkette weitergeben müssen. Nur der erste Akteur soll eine Referenznummer für die Sorgfaltspflicht erheben. Bücher, Zeitungen und weitere Druckerzeugnissen fallen aus dem Anwendungsbereich der EUDR.

Ausserdem soll es eine vereinfachte einmalige Anmeldung für Kleinst- und kleine Primärbetriebe aus Ländern mit geringem Risiko geben. Stehen die erforderlichen Informationen bereits in Datenbanken zur Verfügung, die gemäss den Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, und stellen die Mitgliedstaaten die einschlägigen Daten im IT-System der EUDR zur Verfügung, so sind diese Betriebe von der Vorlage der vereinfachten Anmeldung befreit.


Einigung noch nicht in trockenen Tüchern

Das Parlament wird während seiner Plenarsitzung vom 15.–18. Dezember über das Abkommen abstimmen. Der vereinbarte Text muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können. Andernfalls gelten die derzeitigen Fristen.


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