Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bundesrat unterstützt Kreislaufwirtschafts-Vorlage

Mit ihrer Initiative ‹Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken› will die nationalrätliche Umweltkommission unter anderem ressourcenschonendes Bauen fördern. In der Vernehmlassung kam die Vorlage gut an, und auch der Bundesrat unterstützt sie. Er will allerdings von einer neuen Bestimmung im Energiegesetz zur Einführung von Grenzwerten für die graue Energie absehen.

Bild Parlamentsdienste

 

Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 15. Februar das Anliegen, Bestimmungen zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz zu verankern. Dazu gehören insbesondere der Grundsatz der Schonung natürlicher Ressourcen sowie das Prinzip der Wiederverwendung von Materialien und Produkten, die derzeit entsorgt werden. Vorbehalte hat er jedoch unter anderem bei den Festlegungen für ressourcenschonendes Bauen.


Umstrittene Neuerung im Energiegesetz

So sieht der Entwurf etwa die Aufnahme einer neuen Bestimmung in das Energiegesetz vor, damit die Kantone Grenzwerte für die graue Energie beim Neubau von Gebäuden festlegen können. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind zwar primär die Kantone zuständig. Der Bund kann ihnen aber Rechtsetzungsaufträge erteilen, wenn diese sachlich eng begrenzt und hinreichend begründet sind.

Eine Pflicht der Kantone, einen Grenzwert für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude vorzusehen, würde die Nachfrage nach Baumaterialien und Bauweisen mit tiefer grauer Energie stimulieren, so die Überlegung, was die Wettbewerbsfähigkeit dieser Produkte stärken und damit die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung im Gebäudebereich schweizweit voranbringen würde.


Bund will Kantone nicht übersteuern

Die vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes wurde in der Vernehmlassung in 37 Stellungnahmen ganz und in 27 mit Anpassungen befürwortet. Von 32 Vernehmlassungsteilnehmern wurde der Vorschlag abgelehnt; 28 davon wollten gar nichts von einer derartigen Bestimmung wissen. Die Ablehnung wurde zumeist mit höheren Kosten, Bedenken vor einem faktischen Verbot für gewisse Bauweisen und Baustoffe und dem Aufwand für die Bauwirtschaft begründet.

Auch der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme dafür, die neue Bestimmung im Energiegesetz zu streichen, obwohl er das Ziel unterstütze, Treibhausgasemissionen beim Bauen zu reduzieren. Jedoch solle die Legiferierung den Kantonen überlassen werden, so das Argument der Landesregierung. Dasselbe gelte für die allfällige Einführung eines freiwilligen Ausweises, der Auskunft über den Ressourcenverbrauch von Bauwerken gibt.

Die nationalrätliche Umweltkommission hat die Stellungnahme des Bundesrates letzte Woche behandelt. Die Vorlage kommt in die Mai-Sondersession des Nationalrats.


Link PaIv 20.433 Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken