Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bundesrat legt Gesetzesänderung gegen illegalen Holzschlag vor

In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzschlag. In der Schweiz fehlt bisher eine analoge Regelung. Um diese Lücke zu schliessen, will der Bundesrat das Umweltschutzgesetz ändern. Heute Freitag hat er die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet.

In manchen Weltgegenden wird nach wie vor viel Holz illegal eingeschlagen. In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR; European Timber Regulation 995/2010) das Inverkehrbringen, also den Import von und den Handel mit Holz aus illegalen Quellen. In der Schweiz fehlt bisher eine entsprechende gesetzliche Regelung.

 

Die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz ist für den Schweizer Markt zwar nur eine absolute Randerscheinung ohne jede mengenmässige Relevanz. Stossend ist aber, dass aufgrund der Absenz einer zur EUTR analogen Regelung schwerwiegende Nachteile für die Schweizer Holzexporteure entstehen. Denn in 95% aller Fälle liefern sie in die EU – und treffen dort aufgrund der gesetzlichen Lücke in der Schweiz auf ungerechtfertigt hohe bürokratische Hürden.

 

Die zwei gleichlautenden Motionen 17.3855 von Nationalrat Peter Föhn (SVP/SZ) und 17.3843 von Nationalrätin und Lignum-Präsidentin Sylvia Flückiger (SVP/AG) unter dem Titel ‹Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz› verlangen vom Bundesrat deshalb die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine EUTR-identische Regelung, um den Import von Holz aus illegalem Holzschlag zu verbieten. Damit soll das Handelshemmnis für Schweizer Unternehmen verschwinden, so dass Holzprodukte nach beiden Seiten reibungslos zirkulieren können.

 

Vorschlag zur Änderung des Umweltschutzgesetzes

 

In Umsetzung dieser beiden Motionen hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes  verabschiedet. Neu soll gelten, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, welches legal geerntet und gehandelt worden ist. Wer Holz erstmals in Verkehr bringt, muss deshalb einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde.

 

Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen zu Art und Herkunftsland des Holzes enthalten. Andererseits sind Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegalem Holz zu mindern. Dazu gehören beispielweise eine Dokumentation über die legale Bewirtschaftung des Herkunftswaldes und Informationen darüber, wie das geschlagene Holz verwertet wird. Ausserdem muss der Handel nachvollziehbar darlegen, wie Einkauf und Verkauf des Holzes erfolgen.

 

Für die Überwachung der Massnahmen soll eine spezialisierte Fachstelle auf nationaler Ebene zuständig sein. Organisationen, welche vom Bund eine Zulassung erhalten, sollen in Absprache mit den betroffenen Marktteilnehmern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht unterstützen und überwachen können.

 

Abschied von der Schweizer Holzdeklarationspflicht?

 

Der absehbare Systemwechsel beunruhigt Teile der Wertschöpfungskette Holz. Denn 2012 wurde in der Schweiz eine Holzdeklarationspflicht eingeführt, um Transparenz in die Lieferketten von Holzprodukten zu bringen. Die Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte schreibt in der geltenden Fassung vor, dass man Konsumentinnen und Konsumenten bei der Abgabe von Massivholzprodukten sagen muss, um welche Holzart es sich handelt und woher das Holz kommt.

 

Der Bundesrat hat vor rund einem Jahr Massnahmen gegen die Hochpreisinsel beschlossen, um Importe zu erleichtern. Er hat in diesem Zusammenhang das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Aufhebung der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten sowie der entsprechenden Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip zu unterbreiten. Dies wird auch von den nachgelagerterten Holz-Verarbeitern begrüsst.

 

Umweltverbände, aber auch Waldwirtschaft und Holzindustrie wehren sich gegen eine Abschaffung der Deklarationspflicht für Holz. Die ressourcennahen Glieder der Wertschöpfungskette Holz warnen vor nachteiligen Folgen für das fraglos nachhaltig produzierte Schweizer Holz in der Differenzierung gegenüber Importhölzern. WaldSchweiz und der WWF Schweiz fordern den Bundesrat deshalb auf, die Holzdeklarationspflicht als Instrument in der Konsumenteninformation beizubehalten.

 


Links Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (PDF, 681 KB) | www.waldschweiz.ch